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NEUER LOGISTIK-STANDORT | Wirtschaftsministerium entkräftet Gerüchte um Arbeitsplatzabbau bei Edeka-Nord

Veröffentlicht am 16.09.2011 in Landespolitik

Wirtschaftsförderung ist Ländersache
Schlecker, Lidl, Aldi – wiederholt haben diese Ketten aus unterschiedlichen Gründen Schlagzeilen gemacht. Momentan scheint Edeka-Nordbayern für Gerüchte wegen möglichen Personalabbaus zu sorgen. Letzteren thematisiert die SPD-Abgeordnete Annette Karl in ihrer schriftlichen Anfrage an das Wirtschaftsministerium. Edeka Nordbayern-Sachsen-Thüringen baue derzeit an der A 4 zwischen Chemnitz und Dresden in Berbersdorf einen neuen Logistikstandort. „Aus diesem Grund gibt es Befürchtungen, dass (...) am Standort Marktredwitz deutlich Personal abgebaut, wenn nicht sogar geschlossen wird“, schreibt Karl. Von der Staatsregierung wollte sie wissen, ob dieses Bauvorhaben zu Stellenstreichungen in Bayern führen wird.

Keinerlei Auswirkungen auf bayerische Standorte
Die eindeutige Antwort aus dem Ressort des bayerischen Wirtschaftsministers Martin Zeil (FDP) lautet: Nein. Ausführlicher klingt das so: „Nach Auskunft der Geschäftsführung der Edeka Nordbayern-Sachsen-Thüringen betrifft die Eröffnung des Logistikstandorts in Berbersdorf im Rahmen der geplanten Umstrukturierung ausschließlich die Logistik und Infrastruktur der Edeka in Sachsen und hat keinerlei Auswirkungen auf die bayerischen Lagerstandorte.“ Im Gegenteil, sollen laut Ministerium zum einen die bestehende Lagerstruktur und damit sämtliche Lagerstandorte in Bayern erhalten bleiben. Zum anderen werde es einzelkeinen Personalabbau geben: an keinem der vier bayerischen Standorte.
Diese befinden sich in Ansbach, Merktredwitz, Schwabach und Schweinfurt. „Im Übrigen haben sich die Gewerkschaft Verdi und die Edeka-Geschäftsleitung laut Presseberichten darauf geeinigt, dass sämtliche Mitarbeiter der von der Schließung betroffenen sächsischen Standorte Borna und Hof/Staucha in dem neuen Logistikstandort Berbersdorf weiterbeschäftigt werden“, heißt es.
Ob für Letzteren Fördermittel geflossen sind, war eine weitere Frage Karls. Indes hat das bayerische Wirtschaftsministerium nach eigener Aussage keine Informationen darüber, ob bereits eine finanzielle Unterstützung für den Neubau geflossen ist oder ob es noch einen geben wird. Darüber hinaus sei „die Durchführung der einzelnen Fördermaßnahmen allein Sache der einzelnen Länder“.
Generell gelte für „die Fördergebiete und Fördersätze der einzelbetrieblichen Investitionsförderung in der aktuellen Förderperiode (2007 bis 2013)“ die so genannte Fördergebietskarte der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)“.
Nach diesem Regelwerk seien die Stadt Leipzig sowie die Landkreise Leipzig, Nordsachsen und der ehemalige Landkreis Döbeln so genannte vom statistischen Effekt betroffene Regionen. Dies habe seit dem 1. Januar 2011 zu abgesenkten Höchstfördersätzen geführt:
40 Prozent für kleine, 30 Prozent für mittlere und 20 Prozent für große Unternehmen. Das restliche Sachsen sei dagegen A-Fördergebiet: Dort könnten Investitionen kleiner Unternehmen mit 50 Prozent, mittlerer und großer mit 40 respektive 30 Prozent unterstützt werden. Ob es möglich sei, diese Fördermittel für Sachsen zurückzufahren, „wenn dies gleichzeitig einen Verlust von Arbeitsplätzen an anderen Standorten bedeutet?“
Die Antwort des Ministeriums in diplomatischem Behördendeutsch klingt nach einem vorsichtigen Ja. Es wird auf eine so genannte Einvernehmensregel verwiesen. „Investitionen, die in einem sachlich/inhaltlichen und zeitnahen Zusammenhang zu einem wesentlichen Arbeitsplatzabbau in einer anderen mit dem Unternehmen verbundenen Betriebsstätte in einem GRW-Fördergebiet mit niedriger Förderintensität stehen, können nur im Einvernehmen der betroffenen Länder gefördert werden.“
Auch EU-Regelungen spielen eine Rolle
Käme es zu keinem Einvernehmen über die Investitionsförderung im Zielgebiet, könne maximal der gleiche Fördersatz gewährt werden, der im Fördergebiet der anderen Betriebsstätte zulässig ist.
In allen deutschen Ländern würden Fördermittel aus verschiedenen einschlägigen Programmen der EU, des Bundes und des jeweiligen Landes eingesetzt. Wie diese Gelder letztlich eingesetzt werden, richte sich nach bestimmten Regelungen. Dazu zählten das Haushalts- und Zuwendungsrecht des Bundes und des jeweiligen Landes, EUfondsübergreifende und -spezifische Bestimmungen, das EU-Beihilferecht.
Und: „Darüber hinaus liegt der Einsatz von Fördermitteln im Ermessen der einzelnen Länder.“ Würden Gelder aus der GRW eingesetzt, „sind die im Koordinierungsrahmen der GRW festgelegten Regelungen zu beachten“.

Die Anfrage in Downloadbereich des Bayerischen Landtages

Mit freundlicher Genehmigung vom Verlag: Bayerische Staatszeitung, Artikel ALEXANDRA KOURNIOTI

 

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