Für Klarheit sorgte jetzt das Finanzministerium in Bezug auf den Verzicht von Mieteinnahmen bei Gewerbeimmobilien, nachdem Landtagsabgeordnete Annette Karl diesbezüglich nachgefragt hat.
Da einige Vermieter bei Gewerbeimmobilien auf Teile oder die ganze Miete verzichten, wollte Karl wissen, ob die Vermieter bei der Steuererklärung mit Nachteilen rechnen müssen, indem steuerrechtlich angenommen wird, dass die Miete trotzdem weiterhin gezahlt wurde.
Dies verneinte nun das Bayerische Finanzministerium, indem es klarstellte, dass ein zeitweiser Verzicht auf die Miete auch keine Auswirkungen auf die steuerliche Absetzbarkeit von Ausgaben im Zusammenhang mit dieser Gewerbeimmobilie hat.
Annette Karl dankte dem Ministerium für diese Auskunft, die bei Vermietern von kleinen Läden und Geschäften für Klarheit sorgt.
Die Stellungnahme des Bay. Finanzministerium im Wortlaut: