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Weiter keine neuen Ideen für die Rettung der Teichwirtschaft

Veröffentlicht am 03.11.2021 in Allgemein

Die Teichwirtschaft prägt in ganz Bayern die Landschaft und ist seit einigen Jahren durch die zunehmende Anzahl an Arten gefährdet, die sich nicht nur einen kleinen Teil der Fischzucht aus dem Teich holen, sondern diese teilweise leer fressen. Kormorane und in den letzten Jahren besonders Otter machen den Teichwirten das wirtschaftliche Überleben extrem schwer und bringen immer mehr dazu, dass sie diesen Erwerbsbereich aufgeben möchten.

Da die bisherigen Unterstützungsmaßnahmen der Staatsregierung nach den Aussagen der Teichwirte nicht ausreichen, wollte Landtagsabgeordnete Annette Karl in Rahmen einer Anfrage wissen, welche Konzepte die Staatsregierung hat, um der Teichwirtschaft das Überleben zu sichern.

„Leider konnte die Staatsregierung hier keine neuen Ideen vorstellen,“ so Karl in einer Stellungnahme zu der Antwort. „Die immer wieder vorgeschlagene Umzäunung der Teiche, lässt sich nur bei einem kleinen Teil umsetzen und trotz der Erhöhung der Entschädigungssumme für Fressschäden durch Otter, ist dieser Betrag weiterhin gedeckelt, so dass der Teichwirt aufgrund der steigenden Antragssummen nie auf die maximal mögliche 80% Ausgleichshöhe für den Einzelnen kommt.“

Karl ist der Meinung, dass die Teichwirtschaft ein starkes Zeichen braucht, damit die Kulturlandschaft und auch die entstandene Artenvielfalt in den Teichanlagen und insgesamt die Teichwirtschaft in Bayern erhalten bleibt. Immerhin werden z.B. in den Karpfengebieten in der Oberpfalz und Franken etwa 6.000 Tonnen Speisekarpfen erzeugt, was ungefähr der Hälfte der Produktion in Deutschland entspricht.

Schriftliche Anfrage der Frau Abgeordneten Annette Karl vom 10.09.2021 betreffend „Schutz der Teichwirtschaft“ 

 
Zu Frage 1: 
Ist geplant den Entschädigungsfonds aufzustocken und die Fischereiwirtschaft bei Fremdschäden durch geschützte Tiere mit einem 100% Schadensersatz auszugleichen, wie es z. B. bei Verbissschäden durch den Wolf geschieht? 
 
Grundlage für die Entschädigung von Fischotterschäden in Teichen ist die bayerische „Richtlinie für den Ausgleich von Fischotterschäden im Rahmen eines Fischotter-Managements“. Sie wurde vonder EU-Kommission am 09.11.2018 genehmigt und ist bis 31.12.2023 gültig. Die darin festgelegte Ausgleichshöhe von max. 80 % ist damit begründet, dass eine Überkompensation der Schäden zwingend zu vermeiden ist.  
Mit dem in der Richtlinie vorgesehenen Verfahren zur Erfassung und Berechnung der vom Fischotter verursachten Schäden werden zwar andere Verlustursachen so genau wie möglich berücksichtigt und abgezogen, eine ganz zweifelsfreie Zuordnung, wie bei den vom Wolf verursachten Schäden durch genetischen Nachweis ist allerdings nicht möglich. Daher ist ein Ausgleich zu 100% nicht vertretbar. 
Die für die Ausgleichszahlung verfügbaren Mittel wurden seit dem Jahr 2017 von ursprünglich 250.000 € kontinuierlich aufgestockt, zuletzt im Haushaltsjahr 2021 um 200.000 € auf mittlerweile 1,2 Mio. €/Jahr. 
 
Zu Frage 2: 
Welche Möglichkeiten zur Sicherung von teichwirtschaftlich genutzten Teichen sieht man neben der Einzäunung noch?
 
Der Bau wirksamer Abwehrzäune ist die einzige Möglichkeit bewirtschaftete Teiche vor dem Fischotter zu schützen. Die Einzäunung ist aber nicht bei allen Teichen möglich: In Naturschutzgebieten werden sie teilweise nicht genehmigt, oft sind sie aufgrund der naturräumlichen Gegebenheiten nicht umsetzbar oder aufgrund der Teichgröße nicht wirtschaftlich darstellbar. 
 
Zu Frage 3: 
Wie stellen sich die Förderbedingungen für Schutzeinrichtungen von Teichen dar? 
 
Derzeit werden Abwehrzäune durch den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) mit 50 % Zuschuss gefördert. Es ist vorgesehen, diese Förderung im Folgeprogramm, dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF), das voraussichtlich ab Mitte 2022 anläuft, fortzusetzen bzw. den Fördersatz hier im Rahmen der beihilferechtlichen Möglichkeiten etwas zu erhöhen. Um auch kleine Betriebe beim Bau von Abwehrzäunen fördern zu können, wurden in der EMFF-Richtlinie die Mindestanforderungen an die Betriebsgröße und die Bagatellgrenzen speziell für diesen Fördertatbestand halbiert. Auch das soll für das künftige Förderprogramm beibehalten werden. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Michaela Kaniber 

 

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