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Unkonventionelles Fracking im Weidener Becken - Ja oder Nein?

Veröffentlicht am 16.01.2015 in Presse

Im November hatte eine Sprecherin des Bayerischen Wirtschaftsministeriums erklärt, dass „Fracking wie in den USA ist in Bayern weder nötig noch möglich noch zulässig“ und auch „keine Öl- und Gaslagerstätten in Bayern existieren, für deren Erschließung Fracking nötig wäre“. Daraufhin hatte sich Annette Karl an die Staatsregierung gewandt um eine Begründung für diese Aussage zu erhalten.

Betont wird nun in der Antwort der Staatsregierung, dass eine Studie der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe aus dem Jahr 2012 zu dem Ergebnis kam, dass in Bayern keine Tongesteinsformationen mit Schiefgaspotenzial vorhanden seien. Dies ergebe sich aus verschiedenen Faktoren wie die fehlende thermische Reife, Gesteinsmächtigkeit und der fehlenden organischen Substanz für die Entwicklung entsprechender Schiefergaslagerstätten.

Im Umkehrschluss würde dies also bedeuten, dass auch die Erkundungslizenz für die Tochterfirma von Rose Petroleum Ltd., die Naab Energie GmbH, nur zur Auffindung konventioneller Vorkommen führen könne. Unklar bleibt aber weiterhin, was passiert, wenn die Vorhersagen der Studie in dieser Ausschließlichkeit nicht stimmen und doch Lagerstätten entdeckt werden, welche nur durch eine unkonventionelle Förderung erschließbar wären. Die Tiefenbohrung in Windischeschenbach hat gezeigt, dass die Gesteinsformationen in größerer Tiefe deutlich anders sind als man sich das vorher vorgestellt hatte.

Es gilt weiterhin aufmerksam zu bleiben. 

Die Anfrage an die Bayerische Staatsregierung vom 27.11.2015

Fracking in Bayern
Nach Presseberichten erklärte vor kurzem ein Sprecher/eine Sprecherin des Bayerischen Wirtschaftsministeriums, „Fracking wie in den USA ist in Bayern weder nötig noch möglich noch zulässig. In Bayern existieren keine Öl- und Gaslagerstätten, für deren Erschließung Fracking notwendig wäre.“

Ich frage daher die Staatsregierung:

Frage 1: Auf welcher Grundlage kann das Wirtschaftsministerium diese Aussage treffen?

Zielrichtung der in Bayern seit über einem Jahrhundert tätigen Öl- und Gasunternehmen war und ist es, neue konventionelle Gasvorkommen oder Ölfelder zu entdecken oder die als ausgefördert geltenden konventionellen Vorkommen, in denen noch Restvorkommen vermutet werden, neu zu erschließen. In Bayern wurden seit Anfang der 1950-iger Jahre bis heute ca. 60 Öl- und Gaslagerstätten neu entdeckt. Im Fokus der Untersuchungen und ggf. der Durchführung von Erkundungsbohrungen standen und stehen die bekannten konventionellen Speicher- und Trägergesteine, die aufgrund der vorliegenden Erfahrungen von nahezu 1000 Kohlenwasserstoffbohrungen über so hohe Durchlässigkeiten verfügen, dass selbst konventionelles Fracking, wie es in Nord- und Nordostdeutschland für die Erschließung der Gas und Ölvorkommen schon seit 50 Jahren angewandt wird, in Bayern weder notwendig noch technisch möglich ist. Vielmehr strömt/fließt das Gas/Öl bei der Bohrerschließung in Bayern infolge das natürlichen Druckgefälles unmittelbar ins Bohrloch und kann somit ohne weitere Stimulationsmaßnahmen erschlossen werden.

Unkonventionelle Vorkommen, deren Erschließung und Gewinnung Fracking erfordern würden, sind in Bayern nicht vorhanden. Dies wird neben den Erfahrungen der bisherigen Kohlenwasserstoffexploration auch bestätigt durch eine Studie der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) in Hannover mit dem Titel "Abschätzung des Erdgaspotenzials aus dichten Tongeteinen (Schiefergas) in Deutschland 2012". Demnach ist in den in Bayern vorhandenen Tongesteinsformationen kein Schiefergaspotenzial vorhanden, da die Tongesteinsformationen keine der notwendigen Kriterien, die die BGR in ihrer Studie für notwendig erachtet, erfüllen. Weder der in Bayern vorhandene Opalinuston noch der Posidonienschiefer haben nach dieser Studie die für die Entwicklung eines Schiefergaspotenzials erforderliche Menge an organischer Substanz, thermischer Reife und Gesteinsmächtigkeiten erreicht, als dass sich Schiefergaslagerstätten bilden konnten.

Fracking für Öl und Gas scheidet somit schon aufgrund der geologischen Bedingungen in Bayern aus. Fracking ist aufgrund des Besorgnisgrundsatzes der Wasserwirtschaft unzulässig, wenn Grundwassergefährdungen, zum Beispiel beim Einsatz umwelttoxischer Zusätze, nicht ausgeschlossen werden können. Für die Durchführung von Fracking-Maßnahmen ist grundsätzlich die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis notwendig, für die entsprechend § 64 Abs. 1 BayWG zwingend das Einvernehmen der Kreisverwaltungsbehörde erforderlich ist.

Frage 2: Aus welchen Gründne wurde dann eine Erkundungslizenz für das Weidener Becken erteilt, wenn es keine ausbeutbaren Vorkommen in Bayern gibt?

Es wurde für das o.g. Gebiet mit Bescheid vom 01.02.2014 eine Erlaubnis zur großräuminge Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen erteilt. Im Rahmen dieser Erlaubns sind ausschließlich geophysikalische Untersuchungen zulässig, nicht jedoch die Durchführung von Bohrungen.

Aus den vergangenen Untersuchungen in den 1980-iger und 1990-iger Jahren ergeben sich in diesem Gebiet Hinweise auf konventionelle Kohlenwasserstoffvorkommen in den tiefer abgesenkten Trögen z.B. im sogenannten Naab-Trog (siehe hierzu Ergebnisse der Thermalwasserbohrung Weiden). Die Naab Energie GmbH (100%ige Tochter der Rose Petroleum Ltd.) möchte in diesem Gebiet die o.g. Untersuchungen wieder aufnehmen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass höffige Fangstrukturen in den bekannten Speichergesteinen des Erlaubnisfeldes gefunden werden, in denen gewinnbare Vorkommen konventioneller Lagerstättentypen vermutet werden könnten. Fracking ist auch hier aus den dargestellten geologischen Bedingungen grundsätzlich ausgeschlossen.

 

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