SPD Unterbezirk

Weiden-Neustadt-Tirschenreuth

Stabilisierungshilfen/Bedarfszuweisung 2016

Veröffentlicht am 26.10.2016 in Presse

Annette Karl hat aktuelle Informationen aus dem Bayerischen Landtag: Im Jahr 2016 erhalten eine Reihe von Kommunen in der Region Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen

Der Bayerische Landtag hat heute die Informationen über die Verteilung der Bedarfszuweisungen an die bayerischen Gemeinden und Landkreise für das Jahr 2016 erhalten. Wie die Abgeordnete Annette Karl deshalb erfahren hat, bekommen auch Kommunen in der Region Bedarfszuweisungen. Der Landtag hat dafür insgesamt die bisherige Rekordsumme von  150 Millionen Euro bereitgestellt.

Landtagsabgeordnete Karl ist über diese für die Region guten Nachrichten auch deshalb froh, weil die Stärkung der Bedarfszuweisungen/Stabilisierungshilfen eine langjährige und nachdrückliche Forderung der SPD-Landtagsfraktion ist, um Kommunen in Sondersituationen besser unterstützen zu können.

Wie Abgeordnete Annette Karl mitteilen kann, erhalten die Landkreise und kreisangehörigen Gemeinden und die Stadt Weiden Bedarfszuweisungen/ Stabilisierungshilfen in folgender Höhe:

Landkreis Neustadt/WN: 200.000 €
Landkreis Tirschenreuth: 2.500.000 €
Stadt Weiden i. d. Oberpfalz: 6.200.000 €
Gemeinde Flossenbürg: 200.000 €
Markt Mantel: 800.000 €
Markt Moosbach: 1.000.000 €
Stadt Pleystein: 800.000 €
Stadt Windischeschenbach: 1.000.000 €
Stadt Erbendorf: 1.200.000 €
Gemeinde Friedenfels: 250.000 €
Markt Fuchsmühl: 800.000 €
Markt Konnersreuth: 250.000 €
Gemeinde Kulmain: 300.000 €
Gemeinde Leonberg: 300.000 €
Stadt Mitterteich: 3.000.000 €
Markt Neualbenreuth: 350.000 €
Gemeinde Neusorg: 350.000 €
Markt Plößberg: 400.000 €
Gemeinde Reuth b. Erbendorf: 250.000 €
Stadt Tirschenreuth: 1.750.000 €
Stadt Waldsassen: 2.000.000 €
Markt Wiesau: 1.000.000 €
 

Bedarfszuweisungen bzw. /Stabilisierungshilfen sind, wie Annette Karl erläutert, Mittel des Freistaats Bayern, die im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs an Gemeinden und Landkreise fließen. Sie sind dazu bestimmt, der außergewöhnlichen Lage und den besonderen Aufgaben von Gemeinden im Einzelfall Rechnung zu tragen. Sie können auch zum Ausgleich von Härten gewährt werden, die sich bei der Verteilung der Schlüsselzuweisungen ergeben. Außerdem soll der besonderen Ausgabenbelastung der strukturschwachen Landkreise Rechnung getragen werden. Darüber hinaus sind Stabilisierungshilfen für strukturschwache bzw. von der demografischen Entwicklung besonders betroffene, konsolidierungswillige Kommunen vorgesehen.

Die SPD-Landtagsfraktion tritt in den laufenden Haushaltsberatungen im Landtag darüber hinaus dafür ein, gezielt die kommunale Investitionskraft der Kommunen zu stärken. Landtagsabgeordnete Annette Karl nennt dafür drei zentrale Bereich: „Wir wollen, dass die Städte und Landkreise beim öffentlichen Nahverkehr, bei der energetischen Sanierung ihrer Gebäude und bei der Sanierung ihrer Schwimmbäder stärker unterstützt werden“

 

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