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SPD kritisiert überbordende Soforthilfe-Bürokratie

Veröffentlicht am 08.01.2021 in Allgemein

Die Bayerische Staatszeitung berichtet über die Bürokratie bei der Soforthilfe, die von Annette Karl im Rahmen einer Anfrage kritisiert wurde.

Die Landtagsabgeordnete Annette Karl (SPD) stört sich am überaus komplizierten Verfahren für die Auszahlung der Oktoberhilfen für Soloselbstständige in bestimmten Teillockdown-Gebieten. Das Wirtschaftsministerium weist die Kritik zurück.

Annette Karl (SPD) kritisiert das überaus komplizierte Verfahren für die Auszahlung der Oktoberhilfen für Soloselbstständige in bestimmten Teillockdown-Gebieten. Dazu zählen die Landkreise Berchtesgadener Land und Rottal-Inn sowie die kreisfreien Städte Augsburg und Rosenheim, die bereits im Oktober vom Lockdown betroffen waren. Die Oktoberhilfen können im Gegensatz zu den Novemberhilfen des Bundes nur über einen Steuerberater, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer beantragt werden. Warum ist das so, wollte die Abgeordnete von der Staatsregierung wissen.

Der vollständige Bericht: https://www.bayerische-staatszeitung.de/staatszeitung/landtag/detailansicht-landtag/artikel/spd-kritisiert-ueberbordende-soforthilfe-buerokratie.html#topPosition

Die Anfrage und ihre Beantwortung:

Ich frage die Staatsregierung, warum die Oktoberhilfen des Freistaates erst im kommenden Jahr beantragt werden können, warum trotz gemeinsamer Abwicklung mit den Novemberhilfen des Bundes die Staatsregierung sich dafür entschieden hat, dass auch alle Soloselbstständigen die Hilfen über einen Steuerberater, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer beantragen müssen und ob damit zusätzlich Kosten und/oder eine Doppelbeantragung für die betroffenen Soloselbstständigen einhergehen?
Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Die Beantragung der „Bayerischen Lockdown-Hilfe“ (Oktoberhilfe) erfolgt im gleichen, bundesweit einheitlichen System, das für die Abwicklung der „außerordentlichen Wirtschaftshilfe“ (Novemberhilfe) des Bundes entwickelt wurde. Hier wird für die betroffenen Unternehmen aus den Landkreisen Berchtesgadener Land und Rottal-Inn sowie den kreisfreien Städten Augsburg und Rosenheim die Möglichkeit zur ergänzenden Antragstellung der Oktoberhilfe bestehen. Die Nutzung des bundesweit einheitlichen Systems für die Abwicklung der bayerischen Oktoberhilfe ist mit erheblichem Programmieraufwand verbunden. Nur eine volldigitalisierte Lösung kann eine zeitnahe Bearbeitung und schnelle Auszahlung der Oktoberhilfe gewährleisten. So können hier u. a. die zur Missbrauchsprävention gebotenen Datenabgleiche digital erfolgen. Ein zeitgleicher Start beider Programme war aus programmiertechnischer Sicht leider nicht realisierbar. Da die zeitnahe Auszahlung der Novemberhilfe für alle bayerischen Unternehmen höchstpriorisiert verfolgt wird, kann die Oktoberhilfe erst im Januar 2021 beantragt werden. Dahingegen sind die ersten Abschlagszahlungen der Novemberhilfe bereits erfolgt. Parallel wird zudem die Überbrückungshilfe für die Monate September bis Dezember 2020 ausgezahlt. Die Antragstellung der Oktoberhilfe soll ausschließlich über einen prüfenden Dritten erfolgen. Damit wird sowohl eine entsprechende Missbrauchsprävention als auch eine hohe Antragsqualität gewährleistet. Dies zeigen die bisher diesbezüglich positiven Erfahrungen in der Abwicklung der Überbrückungshilfe.

 

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