SPD Unterbezirk

Weiden-Neustadt-Tirschenreuth

Hilfsprogramm für freischaffende Künstlerinnen und Künstler

Veröffentlicht am 27.05.2020 in Allgemein

In den letzten Tagen haben sich zahlreiche betroffene Künstler wegen des Hilfsprogramms an mich gewandt. Nachdem es nach der Ankündigung eines Programms bis zur Umsetzung eines Antragsformulares auf der Webseite des Ministeriums schon lange gedauert hat, gab es sofort wieder Unklarheiten.

  1. Anfangs konnte man keine Finanzhilfe aus dem Künstlerhilfsprogramm beantragen, wenn man vorher schon die „Soforthilfe Corona“ beantragt hatte. Hier konnte durch viele Rückfragen eine Änderung erreicht werden, die mir vom Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst wie folgt mitgeteilt wurde: 
    Ein Antrag auf Finanzhilfe nach dem Künstlerhilfsprogramm kann nun auch neben einem Antrag auf „Soforthilfe Corona“ des Freistaats Bayern oder des Bundes gestellt werden, wenn Leistungen nach der „Soforthilfe Corona“ von weniger als 3.000 Euro bezogen wurden. Die Leistungen nach der „Soforthilfe Corona“ werden auf die Leistungen nach dem Künstlerhilfsprogramm angerechnet. Mit Leistungen nach dem Künstlerhilfsprogramm kann damit eine Aufstockung der Hilfsleistungen auf insgesamt bis zu 3.000 Euro erfolgen.
    Eine entsprechende Anpassung des Online-Antragsformulars wird derzeit umgesetzt, was allerdings noch einige wenige Tage in Anspruch nehmen wird.
  2. Eine Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse ist nun auch nicht mehr Bedingung dafür, dass die Hilfe in Anspruch genommen werden kann. Hier konnte erreicht werden, dass auch Personen, die „ihren Lebensunterhalt überwiegend mit erwerbsmäßiger künstlerischer Tätigkeit verdienen, auch wenn sie nicht über die KSK versichert sind, inhaltlich aber die Kriterien der KSK für eine künstlerische Tätigkeit erfüllen“ anspruchsberechtigt sind.

Vielen Dank für die vielen Rückmeldungen von Betroffenen, die auf die Lücken im Programm hingewiesen haben – so konnten die Änderungen erreicht werden.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen unter buergerbuero@annettekarl.de weiter zur Verfügung

Ihre Annette Karl

 

Homepage Landtagsabgeordnete Annette Karl