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Weiden-Neustadt-Tirschenreuth

Durch den zweiten Lockdown

Veröffentlicht am 03.11.2020 in Bundespolitik

"Lasst uns Wellenbrecher sein", so hört man es diese Tage. Und in der Tat ist es notwendig, diese zweite Corona - Welle zu brechen, wenn wir uns nicht die Probleme unserer Nachbarländer einhandeln wollen.

Wie den Lockdown leichter machen?

Eine Menge Betriebe haben geöffnet oder bieten alternative Konzepte wie Abholservice an. Besonders die Gastronomie kann Ihren Umsatz derzeit sehr gut brauchen.

Unsere laufend aktualisierte Liste finden Sie direkt hier.

Wie lange geht diese Pandemie noch?

Das weiß leider niemand. Es gibt vielversprechende Forschungsprojekte zu Impfstoffen, aber zu diesem Zeitpunkt wäre jede Zeitangabe letztendlich Spekulation.

Warum muss die Gastronomie schließen, die ohnehin schon so sehr gelitten hat? Nur sehr wenige Menschen haben sich dort angesteckt.

Das wissen wir leider nicht. Korrekt ist: Von den nachverfolgbaren Neuinfektionen waren nur sehr wenige in der Gastronomie. Leider sind nur 25% aller Infektionen nachverfolgbar, bei dreien von vier wissen wir also gar nicht, wo die Person sich angesteckt hat.
Die allermeisten Gasthäuser haben mit Mühe und Aufwand Hygienekonzepte erarbeitet und umgesetzt, um ihre Gäste und ihr Personal zu schützen. Jetzt, im Lockdown, können diese Betriebe Ihren Umsatz besser gebrauchen als je zuvor. Nehmen Sie sich doch mal etwas mit.

Was ist jetzt zu tun?

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Vor allem: Soweit wie möglich zu Hause bleiben. Auf diese Vorgaben sollten Sie jetzt achten:

  • Treffen nur im eigenen Hausstand oder mit Angehörigen eines einzigen weiteren Hausstandes. Maximal jedoch zehn Personen.
  • Auf private Reisen und Besuche, auch innerhalb der Familie, müssen wir im Moment leider so weit wie möglich verzichten.
  • Übernachtungen in Hotels und dergleichen sind derzeit nur zu nicht-touristischen Zwecken wie Geschäftsreisen erlaubt.
  • Alle Einrichtungen zur Freizeitgestaltung werden vorübergehend geschlossen. Darunter fallen auch Kulturstätten und Vereine.
  • Sport- und Freizeitstätten werden geschlossen. Sport allein oder zu zweit (oder im eigenen Hausstand) kann weiterhin stattfinden.
  • Stätten zur Körperpflege, wie Nagelstudios, Massagepraxen oder Tattoostudios werden ebenso vorübergehend geschlossen.
  • Groß- und Einzelhandel bleiben unter Auflagen geöffnet. Es darf eine Person je 10 m² Verkaufsfläche eintreten, Personal nicht mitgerechnet.
  • Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe sowie Schulen und Kidnergärten bleiben geöffnet.

Weitere Details finden Sie beim Bayrischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege:

https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/#fragen-zum-lockdown-light

Dies ist für viele von uns eine schwere Zeit für die einen noch mehr als für die anderen. Lassen Sie uns zusammenhalten, und achten Sie besonders auf diejenigen Mitmenschen, denen es schwerer fällt.

 

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