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DIE FRAGE DER WOCHE: Sollen Managergehälter gesetzlich begrenzt werden?

Veröffentlicht am 14.03.2017 in Presse

JA sagt Annette Karl, wirtschaftspolitische Sprecherin der BayernSPD-Landtagsfraktion

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Das Statement dazu: Topmanager der DAX-Konzerne verdienen heute im Jahr durchschnittlich rund 6 Millionen Euro. Über die Vergütungen hinaus werden Boni in Millionenhöhe gezahlt, auch wenn Gewinne sinken oder Beschäftigte entlassen werden. Vorstände von DAXUnternehmen erhalten mittlerweile das 50-Fache des Durchschnittsgehalts ihrer Angestellten. 

Vorstand- und Managergehälter haben sich damit weit von der allgemeinen Einkommensentwicklung in den letzten Jahren abgekoppelt. Die Festlegung, dass Vergütungsstrukturen wie im Corporate Governance Kodex nachzulesen, „auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung auszurichten seien“, ist bisher ohne nachweisbare Konsequenz geblieben und ist nicht in der Lage, eine Angemessenheit der Vorstandsgehälter im Verhältnis zu den Gehältern der Belegschaft herzustellen. Deshalb gibt es in Deutschland zu Recht das Gefühl, dass bei diesem Thema offenbar jedes Maß verloren gegangen ist. Die Aushandlung eines Gehalts muss in einer Marktwirtschaft weiterhin Sache der Vertragspartner sein. Gleichzeitig ist aber Sorge dafür zu tragen, dass der normale Steuerzahler die Gehälter der Manager nicht mitfinanziert. Für Vorstände und Aufsichtsräte gilt: Wer von der stabilen sozialen Marktwirtschaft in Deutschland profitiert, darf sie nicht durch Begehrlichkeiten unterminieren und muss eine faire und leistungsgerechte Entlohnung gewährleisten.

Der jetzt von der SPD-Bundestagsfraktion vorgelegte Gesetzentwurf sieht drei Maßnahmen vor:

  • steuerliche Absetzbarkeit von Vorstandsbezügen nur bis höchstens 500 000 Euro pro Jahr in Aktiengesellschaften
  • Festlegung eines Maximalverhältnisses zwischen der Vorstandsvergütung und dem Durchschnittsgehalt durch die Hauptversammlung
  • Herabsetzung der Bezüge der Vorstände und Rückforderung von Ruhegehältern durch den Aufsichtsrat.

Das ergibt wieder ein leistungsgerechtes und faires Verhältnis von Entlohnungen bei Managern und Arbeitnehmern.

Das Nein zur Begrenzung der Managergehälter kam von Albert Duin, Landesvorsitzender der FDP

 

 

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