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Der Weg für die Gleichstellung aller Rettungskräfte ist frei

Veröffentlicht am 09.06.2016 in Landespolitik

SPD-Antrag im Landtag mit großer Mehrheit beschlossen

Die oberpfälzer Landtagsabgeordnete Annette Karl ist froh darüber, dass endlich alle ehrenamtlichen Rettungskräfte in Bayern zukünftig bei ihren Einsätzen dieselben Rechte haben. Dabei geht es um den Anspruch auf Freistellung vom Arbeitsplatz, die Fortzahlung des Gehalts und die Erstattung von einsatzbedingten Kosten. In der heutigen (09.06.2016) Sitzung des Bayerischen Landtags hat sich die SPD-Fraktion mit ihrem entsprechenden Antrag - gegen den ursprünglichen Widerstand der CSU - durchgesetzt.

„Die Ungleichbehandlung ist bei den betroffenen Ehrenamtlich auf großes Unverständnis gestoßen. Dies wurde mir in meinen Gesprächen mit den Verantwortlichen und den Helfern der Rettungsverbänden regelmäßig als großer Kritikpunkt für meine Arbeit im Landtag mitgegeben," so Annette Karl.
"Eigentlich hätte die Rettungshelfergleichstellung schon lange eine Selbstverständlichkeit sein müssen und war längst überfällig“, betont Karl. „Leider hat die CSU-Fraktion im Landtag diese Forderung lange blockiert. Vor kurzem wollte sie die Ansprüche der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer von der jeweiligen Haushaltslage abhängig machen. Erst jetzt schließt sie sich unserem Vorschlag an.“

Bislang lautet die gesetzliche Regelung, dass Rettungskräfte nur dann Ansprüche haben, wenn sie direkt von der Leitstelle angefordert wurden. In Zukunft werden alle Helfer im Einsatz wie die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren behandelt. Karl freut sich über diesen Erfolg der SPD für die Rettungshelfer: „Es lohnt sich, hartnäckig zu bleiben. Die Retter leisten einen so wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft, dass sie unsere Unterstützung mehr als verdienen.“

Dem beschlossenen Antrag zufolge muss nun die Staatsregierung einen Gesetzentwurf erarbeiten, der die Helfergleichstellung umsetzt. Karl erwartet, dass dies schnellstmöglich geschieht. "Die Rettungskräfte in Bayern haben ein Anrecht auf eine gerechte Behandlung,“ so Karl.

 

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