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Weiden-Neustadt-Tirschenreuth

Verbesserungen beim Pflegebonus lassen auf sich warten

Veröffentlicht am 12.05.2020 in Allgemein

Bei mir hatten sich zahlreiche Betroffene gemeldet, die nach dem Willen der Staatsregierung den Pflegebonus des Freistaates in Höhe von 500 € nicht erhalten sollen. Eine Anfrage von mir sollte hier Klarheit schaffen, leider ist die Antwort der Staatsregierung unbefriedigend, da man immer noch nicht über eine mögliche Erweiterung des Empfängerkreises entschieden hat. Viele Personengruppen, die zur Zeit auch mit höchstem Einsatz in den Krankenhäusern und anderen Bereichen der medizinischen Versorgung arbeiten, wissen damit immer noch nicht, ob auch sie diese kleine Anerkennung erhalten. Ich fordere die Staatsregierung auf hier endlich für Gerechtigkeit zu sorgen!

Die Anfrage und die Beantwortung: 

Anfrage der Abgeordneten Annette Karl (SPD) vom 04.05.2020 zum Plenum am 05.05.2020

Lücken Pflegebonus

Wie sollen die zahlreichen Lücken, wie z.B. bei Beschäftigten in Dialysezentren, beim berechtigten Empfängerkreis des Pflegebonusses, der in der Sitzung des Kabinetts am 07.04. in Höhe von 500 Euro (unter 25 Wochenstunden 300 Euro) für Pflegekräfte in Krankenhäusern, Rehabilitationsklini-ken, Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie ambulanten Pflegediensten und Notfalls-anitäter und Rettungsassistenten beschlossen wurde, geschlossen werden und wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?

Antwort durch das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege:

Am 07.04.2020 hat die Staatsregierung beschlossen, das besondere Engagement der Pflege- und Rettungskräfte in Bayern in der aktuellen Corona-Pandemie durch eine einmalige Bonuszahlung von bis zu 500 Euro zu würdigen. Seit dem 14.04.2020 können Anträge beim Landesamt für Pflege (LfP) gestellt werden. Die ersten 1.000 Bescheide wurden am 06.05. in den Versand gegeben.

Im Rahmen der Bewältigung der Corona-Pandemie leisten viele Berufsgruppen Herausragendes. Die Pflegenden in Krankenhäusern sowie in Alten- und Pflegeheimen trifft die zusätzliche physische und psychische Belastung unmittelbar, weil sie mit pflegerischen Tätigkeiten den Menschen am nächsten kommen. Im Zentrum der Überlegungen stand der Aspekt der direkten pflegerischen Zuwendung zu den Menschen, weniger die eher medizinisch-technischen Leistungen. Insoweit gibt es keine unbeabsichtigten „Lücken“, sondern einen entsprechend der Zielsetzung beschränkten Empfängerkreis.

Die beschränkte Zielsetzung verursacht Abgrenzungsfragen, die eine zugunsten schneller Umsetzbarkeit gewählte vereinfachende Verfahrensweise nicht zufriedenstellend lösen kann. Die Förderrichtlinie wird daher laufend überprüft und im Bedarfsfall entsprechend angepasst, wenn dem Förderziel entsprechende Konstellationen bislang nicht berücksichtigt sein sollten. Über eine Erweiterung des Förderzwecks wird die Staatsregierung zeitnah entscheiden

 

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