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Unterrichtsausfall in Bayern

Veröffentlicht am 07.06.2019 in Allgemein

Nur rund 90 Prozent der Unterrichtsstunden wurden im Schuljahr 2017/18 planmäßig erteilt. Leider gibt es für das laufende Schuljahr noch keine aktuellen Zahlen. Aber diese Auswertung sollte Anreiz für die Bayerische Staatsregierung sein, dass für das Schuljahr 2019/20 genügend Lehrer eingestellt werden und auch die mobilen Reserven für alle Schularten noch einmal aufgestockt werden.

Die schriftliche Anfrage vom 29.03.2019 

Unterrichtsausfall an Bayerns Schulen


In der Beantwortung zu der Anfrage vom 06.06.2018 „Unterrichtsausfall an Bayerns Schulen“
führt das Staatsministerium für Unterricht und Kultus aus, dass am 26.06.2018 die Erhebung für
das Schuljahr 2017/18 noch nicht abgeschlossen sei.

Ich frage die Staatsregierung:

  1. Ist die Auswertung für das Schuljahr 2017/18 mittlerweile abgeschlossen?
  2. Falls 1 mit ja beantwortet wird, wie viel Unterricht wurde im Schuljahr 2017/18 an Bayerns Schulen nicht planmäßig erteilt (bitte nach Landkreisen und Schularten getrennt ausweisen)?
  3. Falls 1 mit ja beantwortet wird, wie viel Unterricht wurde im Schuljahr 2017/18 vertreten (bitte nach Landkreisen und Schularten getrennt ausweisen)?
  4. Falls 1 mit ja beantwortet wird, wie viel Unterricht fiel ersatzlos aus (bitte nach Landkreisen und Schularten getrennt ausweisen)?
  5. Falls 1 mit nein beantwortet wird, wann ist die Auswertung der Erhebung abgeschlossen?
  6. Auf welcher Zahlengrundlage plant das Staatsministerium für Unterricht und Kultus das folgende Schuljahr, falls wie im Jahr 2018 die Ausfall- und Vertretungsauswertung einen Monat vor Ende des aktuellen Schuljahres noch nicht abgeschlossen ist?

Die Antwort vom 07.05.2019 des Bayerischen Kultusministers Prof. Dr. Piazolo

Vorbemerkung:
Die Erhebung zum Unterrichtsausfall sieht eine Erfassung desselben im gesamten Schuljahr vor, also auch in den letzten Schulwochen eines Schuljahres. Daher wird diese nicht vor Ablauf des entsprechenden Schuljahres finalisiert. Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) veröffentlicht jährlich die Ergebnisse der Auswertung zum Unterrichtsausfall auf der Webseite des StMUK, abrufbar unter https://www.km.bayern.de/lehrer/schulleitungen/unterrichtsversorgung.html. Anfang September 2018 wurden dort die Ergebnisse der Auswertung der Erhebung zum Unterrichtsausfall im Schuljahr 2017/2018 bekannt gegeben.

Zu den Fragen im Einzelnen antworte ich wie folgt:
Fragen 1 bis 5:

Um das Thema Unterrichtsausfall auf einer belastbaren Grundlage erörtern zu können, wurde zum Schuljahr 2005/2006 das Konzept einer im Auftrag des Bayerischen Landtags durchgeführten Erhebung zum Unterrichtsausfall aufgegriffen und kontinuierlich weitergeführt.
Mit Beginn des Kalenderjahres 2012 wurde die Erhebung auf sämtliche staatlichen Gymnasien und Realschulen ausgeweitet, so dass für diese Schularten auch statistisch belastbare regionalisierte Auswertungen möglich sind. Für die anderen Schularten, bei denen die Erhebung nur anhand einer Stichprobe durchgeführt wird, sind aufgrund der geringen Fallzahl nur Werte für Bayern statistisch aussagekräftig.
Bei der Auswertung der Daten zum Unterrichtsausfall kommt dem StMUK im Rahmen der staatlichen Schulaufsicht nach Art. 111 BayEUG die besondere Verantwortung zu, Einzelschulen vor einer Beeinträchtigung ihrer Erziehungs- und Unterrichtsarbeit durch Veröffentlichungen sensibler statistischer Daten auf Schulebene zu schützen. So könnten beispielsweise Tabellen, die ein unmittelbares Ranking einzelner Schulen enthalten oder ermöglichen, unter Umständen großen Druck auf einzelne Schulen entstehen lassen, ohne dabei jedoch die genauen Voraussetzungen und Einflussfaktoren vor Ort in die Betrachtung einbeziehen zu können. Aus diesen Gründen unterbleiben Angaben auf Kreisebene ggf. vollständig, wenn Rückschlüsse auf Einzelschulen nicht ausgeschlossen werden können.

Beiliegender Tabelle 1 sind der Anteil der planmäßig erteilten Unterrichtsstunden, der Anteil der ersatzweise durch organisatorische Maßnahmen bzw. Vertretungen eingerichteten Unterrichtsstunden sowie der Anteil der ersatzlos entfallenen Unterrichtsstunden an staatlichen Schulen in Bayern im Schuljahr 2017/2018 - nach Schularten getrennt - zu entnehmen.
In identischer Struktur zu Tabelle 1 sind in Tabelle 2 die entsprechenden Daten für die staatlichen Realschulen und Gymnasien (Jahrgangsstufen 5 bis 10) in Aufgliederung nach Landkreisen und kreisfreien Städten dargestellt.

Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass die in den Tabellen 1 und 2 enthaltenen Daten sowie zusätzlich eine entsprechende Aufgliederung nach Regierungsbezirken Bestandteil der Antwort des StMUK auf die Schriftliche Anfrage der Frau Abgeordneten Dr. Simone Strohmayr
(SPD-Fraktion) vom 26. Februar 2019 betreffend „Veränderungen in den Klassenstärken“ sind.

Antwort zu Frage 6:
Die Personalplanung für das folgende Schuljahr basiert im Wesentlichen auf den zu erwartenden Schülerzahlen. Die Auswertung der Erhebung zum Unterrichtsausfall ist nicht Grundlage der Personalplanung.
Für einzelne Schularten werden Informationen zur Personalplanung nachfolgend genauer dargelegt:

Staatliche Grund- und Mittelschulen sowie Förderzentren:
Der Personalplanung für das folgende Schuljahr liegt die Zahl der Einstellungsmöglichkeiten zu Grunde. Diese ergibt sich zum einen aus der Höhe des Ersatzbedarfs als auch des Umfangs der vom Bayerischen Landtag zur Verfügung gestellten Stellen und Mittel.
Der Personalbedarf wird stets im Juni eines Jahres ermittelt, um eine valide Auswertung aller Parameter (Schüler- und Klassenzahlen, Entscheidungen der Lehrkräfte bzgl. Ruhestand, Beurlaubung, Teilzeit etc.) möglichst nah zum neuen Schuljahr vorzunehmen.
Darüber hinaus werden den Regierungen vom StMUK feste Kontingente für die Bildung einer Mobilen Reserve auf Basis der Schüler- und Klassenzahlen zugewiesen.

Staatliche Realschulen und Gymnasien:
Im Bereich der staatlichen Realschulen und Gymnasien erfolgt die Personalplanung nach dem Budgetierungsverfahren. Dabei erhält jede Einzelschule in Abhängigkeit von der Schülerzahl und nach einem schulartspezifisch einheitlichen Berechnungsmodus ein Gesamtbudget an Lehrerwochenstunden zur Abdeckung des Pflichtunterrichts und zur Einrichtung von Wahlunterricht, Ergänzungs- und Förderunterricht etc. Diese Budgetierung soll eine gerechte Verteilung der zur Verfügung stehenden Ressourcen gewährleisten.
Darüber hinaus erhalten Schulen eine ebenfalls von der Schülerzahl abhängige Integrierte Lehrerreserve sowie ggf. einen Budgetzuschlag für besondere Maßnahmen/Projekte (z. B. im Rahmen der Inklusion oder der Sprachförderung).

Staatliche berufliche Schulen:
Im Bereich der staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen erfolgt die Personalplanung für das kommende Schuljahr gemäß einem einheitlichen Budgetierungsverfahren. Grundlage für das Budget einer einzelnen Schule sind die nach dem Anmeldezeitraum Anfang März vorliegenden voraussichtlichen Schülerzahlen für das kommende Schuljahr. Dieses Budgetverfahren beinhaltet Budgets für Pflicht- und Wahlpflichtunterricht sowie Zusatzbudgets für Gruppenbildungen, Klassenteilungen, individuelle Förderung und Wahlunterricht. Die Schulen planen aufgrund der vorliegenden Schülerzahlen im Rahmen der vorläufigen Unterrichtsplanung (VUÜ) ihre Klassenbildung und berücksichtigen hierbei die ihnen zu diesem Zeitpunkt bekannten Zu- und Abgänge im Lehrpersonal wie z.B. Pensionierungen, Teilzeitänderungen, Elternzeiten, Sabbatjahr etc. In Abhängigkeit von den im jeweiligen Haushalt festgesetzten Planstellen und Personalmitteln wird unter Einbeziehung der vorläufigen Unterrichtsplanung jeder einzelnen Schule nach Priorität eine bestimmte Zahl an Planstellen und Personalmitteln für das kommende Schuljahr zugewiesen, welche sie in Eigenverantwortung besetzen können.
Die Personalplanung an den weiteren staatlichen beruflichen Schulen (d. h. ohne Fach- und Berufsoberschulen) erfolgt auf Grundlage der Lehrerbedarfserhebung (Lebe), die durch die Regierungen an allen Schulen erhoben und jeweils kumuliert an das Ministerium weitergegeben werden. In der Lehrerbedarfserhebung wird die gegebene Personalversorgung der einzelnen Schulen den budgetierten Bedarfen auf Grundlage der prognostizierten Schülerzahlen gegenübergestellt. In Abhängigkeit von den im jeweiligen Haushalt festgesetzten Planstellen und Personalmitteln teilt das StMUK den Regierungen auf Grundlage der gemeldeten Bedarfe die Planstellen und Mittel zu. Diese Planstellen und Mittel werden durch die Regierungen den einzelnen Schulen auf Grundlage der in der Lehrerbedarfserhebung jeweils erhobenen Bedarfe zugeteilt.

Die Anfrage und die Beantwortung als pdf
Die Anlage dazu

 

Homepage Landtagsabgeordnete Annette Karl