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Stromkostenerstattung bei Kranken-Hilfsmitteln

Veröffentlicht am 20.02.2019 in Presse

Die Bayerische Staatszeitung hatte in ihrer Ausgabe vom 04.01.2019 eine Anfrage von MdL Annette Karl zur Erstattung von Stromkosten bei Kranken-Hilfsmitteln berichtet. 

Gesetzliche Krankenkassen sind nach einem Urteil des Bundessozialgerichts dazu verpflichtet, Versicherten die Energiekosten zum Betrieb eines notwendigen Hilfsmittels zu erstatten – beispielsweise für das Laden eines Elektrorollstuhls. „Betroffene schildern, dass dieses Urteil von den Krankenkassen unterschiedlich umgesetzt wird“, schreibt Annette Karl (SPD) in ihrer Anfrage. Manche würden die Kosten nur spitz kalkuliert, pauschal oder gedeckelt zurücküberweisen. Was unternimmt die Staatsregierung dagegen, fragte die Abgeordnete.

Das Gesundheitsministerium bestätigt, dass gesetzliche Krankenkassen Versicherten die Stromkosten für den Betrieb von Hilfsmitteln erstatten müssen – zum Beispiel für Sauerstoffkonzentratoren oder Beatmungsmasken. „Zur Erfüllung kann die Krankenkasse den tatsächlichen Stromverbrauch anhand eines Zählers feststellen, der nur zum Betrieb des Hilfsmittels dient“, heißt es in der Antwort. Alternativ könnten aber auch die monatlichen Durchschnittskosten ermittelt und pauschal erstattet werden. Das hat das Bundessozialgericht ebenfalls in einem Urteil entschieden.

Ob die gesetzlichen Krankenkassen in Bayern die Stromkosten für Hilfsmittel erstatten, kann das Ministerium nicht sagen. Daher wurde die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern befragt. Eine Abfrage unter den Verbänden habe ergeben, dass entgegen der postulierten Darstellung der Frage bei den Krankenkassen so gut wie keine Anfragen oder Beschwerden zu den Erstattungen vorlägen. Eine tatsächliche Problemstellung bei den mehreren tausend betroffenen Versicherten könne insoweit nicht bestätigt werden.

Die vollständige Anfrage und ihre Beantwortung hier...

 

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