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SPD-Landtagsfraktion fordert Neuregelung zur Privilegierung der Landwirtschaft

Veröffentlicht am 14.02.2012 in Presse

Annette Karl: Staatsregierung ist in der Pflicht, die bäuerliche Landwirtschaft im Bereich der Privilegierung zu schützen
Die SPD-Landtagsfraktion fordert in der Agrarausschusssitzung am Mittwoch (15. Februar) eine Neuregelung des Paragraph 35 des Bundesbaugesetztes. Ziel ist es, die Privilegierung für die bäuerliche Landwirtschaft zu schützen und Megaställen diesen Vorteil künftig zu verwehren.
„Angesichts der Bedeutung der Tierhaltung in Bayern steht die Staatsregierung in der Pflicht, die bäuerliche Landwirtschaft im Bereich der Privilegierung zu schützen“, so Annette Karl, Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion für den ländlichen Raum. Der SPD-Antrag sieht vor, die Privilegierung der Landwirtschaft im Baugesetzbuch, die landwirtschaftliche Betriebe zu Bauvorhaben im Außenbereich berechtigt, künftig nur noch bis zu den Grenzen des Bundes-Immisionsschutzgesetzes festzuschreiben. „Mit unserem Konzept ist eine ausreichende Betriebsentwicklung der landwirtschaftlichen Unternehmen möglich“, so Karl.
Der SPD-Antrag sieht außerdem vor, dass Kommunen mehr Handlungsspielraum bei der Genehmigung von Stallanlagen bekommen. „Wir wollen den Kommunen ein Instrumentarium gegen den Bau von extremen Tierhaltungsanlagen in die Hand geben, die teilweise bereits einen industriellen Charakter haben. Diese Anlagen sollen künftig nur noch unter Berücksichtigung der kommunalen Planungshoheit errichtet werden“, so Karl.

 

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