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Solide Wohnungsbauförderung in Eschenbach basiert auf Antrag der SPD-Stadtratsfraktion

Veröffentlicht am 02.04.2021 in Kommunalpolitik

Das neue Baugebiet "Esperngasse Ost"

Kommunale Förderung soll junge Familien an die Rußweiherstadt binden

Vorausschauende Kommunalpolitik prägt seit vielen Jahren das Handeln der SPD-Stadtratsfraktion, die wertvolle und zukunftsorientierte Ideen, auch mit Unterstützung des SPD-Ortsvereins, in die Rathauspolitik einbringt.

Nach Anträgen zum Straßenausbau und dem Bebauungsplan für die Bootshäuser, rückte die Fraktion um Thomas Ott bereits im Herbst letzten Jahres die Förderung des Erwerbs von Bestandsimmobilien vor allem im Altstadtbereich, aber auch in die Förderung von Neubauten in den Fokus ihrer Bemühungen. Hintergrund waren das Auslaufen des Baukindergelds des Freistaats Bayern zum 31.12.2020 und das des Bundes zum 31.03.2021.

Quintessenz der vorliegenden Fakten war ein Antrag auf Beratung und Beschlussfassung im Stadtrat der Stadt Eschenbach zur Umgestaltung des bestehenden Baukin­dergeldes in ein erweitertes Familienförderprogramm, der in der Märzsitzung 2021 nach eingehender Vorberatung durch den Stadtrat einstimmig verabschiedet wurde.

Die Beschlussvorlage für das Ratsgremium wurde am 17.02.2021 durch die Räte Karolina Forster, Elisabeth Gottsche, Thomas Riedl, Korbinian Dunzer und Thomas Ott ausgearbeitet und stellt sich wie folgt dar:

  1. Förderziele:
  • Unterstützung von Familien wegen Wegfall des Bundesförderprogramms
  • Schaffung von Anreizen zum Kauf von Bestandsimmobilien
  • Schaffung besonderer Anreize zum Kauf von Immobilien in der Innenstadt
  • Leerstandsvermeidung
  • Familienfreundliche Kommune

  1. Fördergegenstand:

Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie zur Eigennutzung durch Familien im gesamten Stadtgebiet

  1. Voraussetzungen:
  • Verheiratete, gesetzliche Lebensgemeinschaften oder Alleinerziehende mit Kindern bis 18 J. (Ausnahme: Käufer im Sanierungsgebiet können auch ohne Kinder den Sockelbetrag in Anspruch nehmen)
  • Förderzeitraum: 5 Jahre (d. h. einschließlich Kindern, die innerhalb von 5 Jahren nach dem Kauf/Bau geboren werden)
  • Nur ein Objekt kann gefördert werden
  • Objekt muss Hauptwohnsitz des Förderfähigen sein

  1. Fördersätze:
  1. Neubau im Stadtgebiet

1. Kind 1.000€

2. Kind 1.500€

3. und weitere Kinder 2.000€

Gedeckelt auf 10.000€

  1. Kauf einer Altimmobilie im Stadtgebiet

Analog Neubau

1. Kind 1.000€

2. Kind 1.500€

3. und weitere Kinder 2.000€

Gedeckelt auf 10.000€

  1. Kauf einer Altimmobilie im Sanierungsgebiet 1

Sockelbetrag 3.000€

1. Kind 2.000€

2. Kind 2.500€

3. und weitere Kinder 3.000€

Gedeckelt auf 15.000€

  1. Deckung im Haushalt:

Nach Rücksprache mit Kämmerer Einplanung von 150.000€ in den Haushalt (bisher 50.000€)

  1. In-Kraft-Treten:

Mit Wegfall des Bundesbaukindergeldes ab 01.04.2021

  1. Umsetzung / Bewerbung:
  • Notarin beurkundet das Baukindergeld weiterhin mit dem Kauf eines städtischen Grundstücks
  • Käufer von Altimmobilien oder Privatgrundstücken stellen Antrag bei der Stadt
  • Bewerbung des Städtischen Baukindergeldes sowie Hinweis auf Städtebauförderung und KFW-Darlehen auf Homepage der Stadt, durch Flyer, durch Banken, durch Notarin

Die Verwaltung wird nach dem Beschluss des Stadtrats hierzu noch eine gesonderte Satzung erarbeiten.

Die SPD-Stadtratsfraktion will auf diesem Wege alle potentiellen Eigentümer einer neuen oder auch Bestandsimmobilie dazu animieren, Eschenbach als ihren künftigen Heimatort auszuwählen, eine Stadt, in der es sich gut leben lässt.

 

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