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Polizeibeamtinnen und -beamten leisten weiterhin viele Überstunden

Veröffentlicht am 05.07.2021 in Allgemein

Eine aktuelle Anfrage von Landtagsabgeordneter Annette Karl macht deutlich, dass die Polizistinnen und Polizisten in der Oberpfalz weiterhin viele Überstunden leisten müssen. Obwohl die dünne Personaldecke bei der Polizei in den letzten Jahren regelmäßig thematisiert wurde und vom Bayerischen Innenminister genauso regelmäßig Besserung gelobt wurde, zeigt sich, dass in vielen Oberpfälzer Polizeidienststellen die Personaldecke zu dünn ist und kein Ausgleich für Beamte in Teilzeit, bei Fortbildungen und bei Erkrankungen vorhanden ist.

Karl bedankt sich für den hohen Einsatz und das große Engagement der Polizistinnen und Polizisten, die in den letzten Monaten durch die Corona-Pandemie oft nicht nur persönlich betroffen, sondern durch viele zusätzliche Einsätze, die zur Kontrolle der Regeln der Infektionsschutzmaßnahmen nötig geworden sind, gefordert wurden.

Die Oberpfälzer Abgeordnete Annette Karl fordert eine schnelle Erhöhung der Ausbildungszahlen, damit zumindest die Planstellen auch bei Ausfällen wegen Krankheit oder Fortbildung besetzt sind.

Karl:“ Die hervorragende Arbeit unserer Polizistinnen und Polizisten verdient Wertschätzung, dies bedeutet auch und besonders gute Arbeitsbedingungen vor Ort!“

Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Annette Karl SPD vom 11.05.2021

Personalstärke in der Oberpfälzer Polizei

Die bayerischen Polizistinnen und Polizisten leisten in der Zeit der Pandemie eine hervorragende Arbeit, die durch die zusätzlichen Aufgaben (Überwachung Schutzmaßnahmen) und Anforderungen (Tragen von Schutzmasken) von besonderen Herausforderungen geprägt ist. Um so wichtiger ist, dass keine Überlastung der Beschäftigten des Freistaates Bayern entsteht.

zu 1.: 
Wie stellt sich der Personalschlüssel in Soll-, Ist- und verfügbare Personalstärke 
im Polizeipräsidium in der Oberpfalz aktuell dar? 
zu 2.: 
Wie stellt sich der Personalschlüssel in Soll-, Ist- und verfügbare Personalstärke in 
den Polizeiinspektionen in der Oberpfalz aktuell dar? 
 
Die Fragen 1. und 2. werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: 

Die Sollstärken beim Polizeipräsidium Oberpfalz können der Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 31. Januar 2020 zur Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Markus Rinderspacher (SPD) vom 1. Januar 2020 (Drucksache 18/6077 vom 27. März 2020) entnommen werden. Die Zuweisung der zusätzlichen Stellen an die Verbände, die sich aus dem Konzept zur Stellenneuverteilung „Die Bayerische Polizei 2025“ ergeben, ist ab dem Jahr 2023 vorgesehen. Ergänzend hierzu darf auf die Erläuterungen zu Frage 4 verwiesen werden. 

Unter Iststärke versteht man die tatsächlich zu einer Dienststelle versetzten oder umgesetzten Beamtinnen und Beamten.
 
Die Verfügbare Personalstärke (VPS) einer einzelnen Polizeidienststelle wird aus der teilzeitbereinigten Iststärke abzüglich Abwesenheiten (insbesondere verfügte Abordnungen zu anderen Dienststellen/Organisationseinheiten, Studium für die nächsthöhere Qualifikationsebene, Mutterschutz, Elternzeit, Sonderurlaub, langfristige Erkrankungen oder Freistellungen) und zuzüglich verfügter Zuordnungen berechnet. Als langfristige Erkrankungen in diesem Sinne gelten zusammenhängende Zeiträume von mehr als sechs Wochen. Nachdem die VPS im Zusammenhang mit einer punktuellen Erhebung der verfügbaren Beamten zu einem bestimmten Stichtag aufgrund vorgenannter Aspekte nicht unerheblichen Schwankungen unterliegt, wird der durchschnittliche Wert der VPS für die Halbjahre eines Kalenderjahres angegeben.  
 
Mit dem zur Verfügung gestellten Personal sind alle personalwirtschaftlichen Erfordernisse der Organisation zu bedienen. Hierin unterscheidet sich die Polizei grundsätzlich nicht von anderen Verwaltungszweigen oder der Privatwirtschaft. Das heißt, es besteht nahezu in allen Fällen eine Differenz zwischen der festgelegten Sollstärke und dem verfügbaren Personal einer Organisationseinheit, weil immer einzelne Bedienstete einer Dienststelle aus dienstlichen Gründen nicht am angestammten Platz sind. Hierzu einige Beispiele: 

  • Die Bayerische Polizei legt großen Wert auf eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf und ermöglicht entsprechend eine flexible (häufig auch an Teilzeitmodellen orientierte) Dienstgestaltung. Elternzeiten, familienpolitische Teilzeiten und Beurlaubungen werden selbstverständlich und den gesetzlichen Vorgaben entsprechend gewährt. 
  • Darüber hinaus fördert die Bayerische Polizei in dem ausgeprägten Erfahrungsberuf der Polizeibeamtin und des Polizeibeamten die persönliche berufliche Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. So setzen sich bei der Polizei die 3. und 4. Qualifikationsebene (QE) weit überwiegend aus Aufstiegsbeamten zusammen, die ein zweijähriges Studium an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern – Fachbereich Polizei (3. QE) und der Deutschen Hochschule der Polizei (4. QE) zum Aufstieg in die nächsthöhere Qualifikationsebene absolvieren. In der Summe befinden sich mit Stichtag 31. Januar 2021 39 Beamtinnen und Beamte des Polizeipräsidiums Oberpfalz in einem entsprechenden Studium (Vollzeit) und leisten daher ihren Dienst nicht auf ihrer Dienststelle, sondern an der Hochschule. Über diese Beamtinnen und Beamten verfügt demnach nicht der einzelne Dienststellenleiter, sondern ihr Dienstvorgesetzter, also der Leiter des Polizeipräsidiums. Folgerichtig werden sie in der Personalstärke des Polizeipräsidiums angeführt. Beim Polizeipräsidium Oberpfalz waren zum Stichtag 31. Januar 2021 insgesamt 121 Beamtinnen und Beamte nicht auf ihren Dienststellen eingesetzt. 39 Studierende für die nächsthöhere Qualifikationsebene, insgesamt 5 Beamtinnen und Beamte, die als Personalrätinnen und Personalräte, Gleichstellungsbeauftragte und Schwerbehindertenbeauftragte freigestellt sind, 6 Beamtinnen im Mutterschutz, 27 Langzeitkranke sowie 6 suspendierte Beamtinnen und Beamte. Hinzu kommen noch 38 Beamtinnen und Beamte, die zum selben Stichtag vor allem aus familiären Gründen beurlaubt waren. 
    Zum Stichtag 31. Januar 2021 befanden sich 76 Polizeioberwachtmeisterinnen und Polizeioberwachtmeister im Rahmen des Praktikums II bei den Polizeiinspektionen des Polizeipräsidiums Oberpfalz.  
  • Kurzfristiger Kräftebedarf, der in der bestehenden Organisation nicht oder nicht ausreichend abgebildet werden kann, macht mitunter mittelfristige Unterstützungsmaßnahmen wie zum Beispiel Abordnungen erforderlich. Das heißt, dass in der Regel zusätzlich befristet einzelne Mitarbeiter von einer Dienststelle an die zu unterstützende Dienststelle „ausgeliehen“ werden. 

Neben den Präsidien der Landespolizei leisten das Bayerische Landeskriminalamt und die Bayerische Bereitschaftspolizei ebenfalls Polizeiarbeit und unterstützen alle Präsidien der Landespolizei.  
 
Die angefragten Daten zur Iststärke und zur VPS aller Polizeiinspektionen und des Polizeipräsidiums in der Oberpfalz sind der Anlage 1 zu entnehmen.  
 
In diesem Zusammenhang darf darauf hingewiesen werden, dass im Zusammenhang mit dem Konzept zur Stellenneuverteilung „Die Bayerische Polizei 2025“ eine Neubewertung der Personalkennzahlen vorgesehen ist. 
 
zu 3.: 
Wie stellt sich der Personalaufbau nach Altersgruppierung (20 – 29 Jahre alt, 30 – 
39 Jahre alt usw.) dar? 
 
Die Anzahl (Rundungswerte) der zum Stichtag 1. Januar 2021 beim PP Oberpfalz beschäftigten Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten (PVB) aufgegliedert nach den einzelnen Altersgruppen ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

Altersbereich 
in Jahren
Anzahl PVB 
(gerundet)
20 -29 390
30 - 39 500
40 - 49 580
50 - 59 630
ab 60 70

zu 4.: 
Welche Personalentwicklung (Abbau von Sollstellen, Zuweisung von Nachwuchskräften) ist für die Jahre 2021, 2022 und 2023 geplant? 
 
Im Zeitraum 2010 bis 2025 wird bei der Bayerischen Polizei ein Zuwachs von 5.725 Stellen für Beamtinnen und Beamte zu verzeichnen sein.  

Um die Verbände der Bayerischen Polizei zukunftsorientiert mit Stellen auszustatten, hat das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration das Konzept „Die Bayerische Polizei 2025“ entwickelt, welches nach belastungsorientierten Kriterien alle zur Verfügung stehenden Stellen für Beamtinnen und Beamte neu auf die Verbände der Bayerischen Polizei verteilt. 
 
Dies bedeutet im Ergebnis für das Polizeipräsidium Oberpfalz seit Abschluss der Polizeireform im Jahr 2009 einen Stellenzuwachs von 383 Stellen. Die Zuteilung dieser Stellen soll im Jahr 2025 abgeschlossen sein. Das Polizeipräsidium Oberpfalz wird dann über insgesamt 2.505 Stellen für Beamtinnen und Beamte verfügen. 
 
Das Polizeipräsidium Oberpfalz erhielt bisher im Jahr 2021 im Rahmen der halbjährlichen Personalzuteilungen für den Polizeivollzugsdienst zum 1. März 2021 und 1. April 2021 insgesamt 70 Zuteilungsanteile, davon 68 in der 2. Qualifikationsebene sowie 2 in der 3. Qualifikationsebene. 
 
Die Erarbeitung der Personalzuteilung orientiert sich seit dem Zuteilungstermin 1. September 2020 an den Stellenzielen der Landespolizeipräsidien, die im Jahr 2025 erreicht werden sollen.  
 
Die Stellen- und Personalverteilung innerhalb eines Verbandes ist weiterhin Führungsaufgabe des jeweiligen Verbandes, der eine angemessene Berücksichtigung aller nachgeordneten Dienststellen unter Einbeziehung belastungs- und lagerelevanter Aspekte zu gewährleisten hat. 

zu 5.: 
Wie stellt sich die angesammelte Überstundenzahl und Resturlaubszeit in den einzelnen Dienststellen (jeweils als Gesamtsumme) dar? 
 
Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration erhebt jährlich zum festgelegten Stichtag 30. November die geleisteten Mehrarbeitsstunden seiner nachgeordneten Dienststellen. Der Anlage 2 kann eine Aufstellung der Mehrarbeitsstunden der Dienststellen des Polizeipräsidiums Oberpfalz entnommen werden, die bis 30. November 2020 nicht durch Freizeitausgleich oder Vergütung abgegolten werden konnten. Durch das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration erfolgt keine statistische Erhebung von Resturlaubszeiten seiner nachgeordneten Behörden, da hierfür auch keine fachliche Notwendigkeit besteht. 

Anlage 1 zur Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Annette Karl (SPD) betreffend Polizei in Oberpfalz - Personalsituation

Anlage 2:  Übersicht der Mehrarbeitsstunden beim Polizeipräsidium Oberpfalz

 

 

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