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Onlineformular wird nicht benötigt - meint das Sozialministerium

Veröffentlicht am 28.09.2017 in Allgemein

Digitalen Praxistest nicht bestanden: Menschen mit Behinderung haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf eine Wertmarke für den öffentlichen Nahverkehr. Nutzen könnte man diese Wertmarke als Betroffener sofort, manchmal ist es aber erst zu einem späterem Zeitpunkt nötig diese Vergünstigung in Anspruch zu nehmen.

Wenn man dann auf der Homepage des Zentrums Bayern Familie und Soziales eine solche Wertmarke beantragen will, dann gibt es dazu keine Möglichkeit. Eigentlich traurig für eine Staatsregierung, die von sich behauptet Vorreiter bei Thema Digitalisierung zu sein und deren Chef erst vor kurzem eine Regierungserklärung "Bayern Digital II" gehalten hat. 

Abgeordnete Karl hatte deshalb bei der Staatsregierung angefragt, warum es ein solches Antragsformular nicht gibt: Antwort des Sozialministeriums - kein Bedarf.

Die Anfrage und die Beantwortung im Wortlaut: 

Anfrage der Abgeordneten Annette Karl zum Plenum vom 27. September 2017

Aus welchen Gründen steht auf der Homepage des Zentrum Bayern Familie und Soziales im Themenbereich Menschen mit Behinderung – Mobilität und Verkehr – Nahverkehr bei den Erläuterungen zur Notwendigkeit der Beantragung einer „Wertmarke für die Freifahrtberechtigung“ kein entsprechendes Antragsformular zum Download zur Verfügung?“


Antwort durch das Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration:
Es besteht kein Bedarf, im Themenbereich Menschen mit Behinderung – Mobilität und Verkehr – Nahverkehr einen allgemein zugänglichen Downloadantrag zur Beantragung einer „Wertmarke für die Freifahrtberechtigung“ auf der Website zur Verfügung zu stellen.

Menschen mit Behinderung, bei denen die Feststellung für die Gewährung von Nachteilsausgleichen („Merkzeichen“) durch das ZBFS getrof-fen wurde sind mit den erforderlichen Daten im IT-System des ZBFS gespeichert und werden in der Regel automatisch vom ZBFS rechtzeitig angeschrieben.

  • So erhalten behinderte Menschen mit den festgestellten Nachteilsausgleichen Merkzeichen „H“ (für hilflos) und „Bl“ (für blind), immer und automatisch eine kostenlose Wertmarke für die Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr. Eine gesonderte Antragstellung ist in diesen Fällen nicht erforderlich. Die kostenlose Wertmarke wird vom ZBFS per Post automatisch zugesandt.
  • Behinderte Menschen, die für eine Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr eine Wertmarke „kaufen“ können (hier festgestellte Merkzeichen: „G“ (für gehbehindert), „aG“ (für außergewöhnlich gehbehindert) und „Gl“ (für gehörlos)) erhalten vom ZBFS automatisch bei der Erstfeststellung des Merkzeichens oder drei Mo-nate vor Ablauf der (alten) Wertmarke einen entsprechenden individualisierten Antrag mit Überweisungsträger zugesandt. Nach Zahlungseingang beim ZBFS wird auch hier die Wertmarke per Post umgehend zugestellt.

Dieses Verfahren ist für den berechtigten Personenkreis komforta-bel und für die Verwaltung am zweckmäßigsten, da in der Regel nur berechtigte Personen die Anträge stellen können. Einzahlungen von unberechtigten Personen für Wertmarken und entsprechender Ver-waltungsaufwand für die Rückabwicklung werden so vermieden. Die vom ZBFS versandten Anträge sind in maschinenlesbarer Form mit allen bekannten, für die Bearbeitung erforderlichen Daten bereits vorgedruckt (insbesondere Überweisungsträger).

 

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