SPD Unterbezirk

Weiden-Neustadt-Tirschenreuth

Gurgeltests kommen nicht

Veröffentlicht am 07.05.2021 in Allgemein

Nachdem sich das Landratsamt Tirschenreuth vor kurzem in einer Pressemeldung noch mit der Hoffnung geäußert hatte, dass man auf eine kurzfristige Genehmigung von Gurgeltests in Schulen wartet, erhielt diese Hoffnung nun einen großen Dämpfer.

Das Bayerische Gesundheitsministerium macht in einer Antwort der SPD-Fraktion deutlich, dass die Gurgeltests nur noch als zusätzliche Maßnahme ohne Verbindlichkeit durchgeführt werden können. Mit dem Inkrafttreten der Bundesnotbremse sind nur noch anerkannte Tests mit CE-Kennzeichnung oder Sonderzulassung im Schulbereich zulässig, wenn sich Schülerinnen und Schüler vor einem Schulbesuch testen sollen.

Annette Karl, MdL, zeigt sich über diese Entwicklung verwundert, da in den letzten Wochen die Gurgeltests immer wieder als Baustein für Schulöffnungen ins Gespräch gebracht worden sind. "Warum die Staatsregierung im Bundesrat kein Veto bei der Verabschiedung der Bundesnotbremse eingelegt hat, kann man nicht verstehen. Vor Ort warten die Kommunen auf einen positiven Bescheid, dass sie Gurgeltests in den Schulen durchführen können, und gleichzeitig wurden diese in der Bundesnotbremse erstmal abgeschafft", so Karl. „Man versteht nicht, warum das Ministerium nicht umgehend die Kommunen informiert hat – das sollte heutzutage mit einer E-Mail innerhalb weniger Minuten möglich sein.“

Dazugehörige Anfrage vom 03.05.2021 zum Plenum am 05.05.2021

Aktueller Stand bei Gurgel- oder Salivettentests

Nachdem die Staatsregierung in einer Antwort zu einer Anfrage zum Plenum am 24.02.2020 die Zusage getätigt hat, dass man ein Testkonzept zur Nutzung von Schnell-Selbsttests und innovativer Testmethoden wie Gurgel- oder Salivettentests erarbeitet und nach aktuellen Berichten immer noch nicht klar ist, wer die Gurgeltest genehmigen muss (laut BR-Bericht vom 27.04.2021 mit Ausnahmegenehmigungen der Kreisverwaltungsbehörden und der Bezirksregierungen oder laut Stellungnahme des Landratsamtes Tirschenreuth am 30.04.2021 im Neuen Tag das Bayerische Gesundheitsministerium), frage ich, wann das Testkonzept vorliegt und welche Behörde die Genehmigung für Gurgel- oder Salivettentests erteilen muss?

Antwort durch das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP):

Ein „Testkonzept für Selbsttests“ ist bereits seit Mitte März etabliert und wird an den bayerischen Schulen erfolgreich umgesetzt. Die Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte testen sich mittels Selbsttest zweimal wöchentlich. Das StMGP beliefert dafür die Kreisverwaltungsbehörden mit Selbsttests, die wiederum die Auslieferungen an die Schulen organisieren. Diese Selbsttests sind durch eine Sonderzulassung des Bundesamtes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bundesweit etabliert. Die sogenannten Gurgel- und Salivettentests hingegen besitzen keine bundesweite Zulassung. Das StMGP pilotiert diese Tests an verschiedenen Standorten und erarbeitet derzeit gemäß Ministerratsbeschluss vom 20.04.2021 gemeinsam mit dem StMUK ein Konzept, um die bayernweite Ausrollung des PCR-Poolings („Gurgeltests“) vorzubereiten. Voraussetzung ist die bundesweite Zulassung dieser Testmethode. Ziel ist, die sichere Öffnung der Schulen, insbesondere im Grundschul- und Förderschulbereich und möglichst viel Präsenzunterricht bei größtmöglichem Infektionsschutz unabhängig von der Inzidenz zu ermöglichen. Dazu soll eine bayernweite Testung der Schülerinnen und Schüler der 1. und 2. Jahrgangsstufe einmal wöchentlich mit PCR-Pooling („Gurgeltest“) sowie wie bisher zweimal wöchentlich mit Selbsttests etabliert werden, sobald belastbare Ergebnisse der laufenden Pilotprojekte dazu vorliegen. Für diese Pilotprojekte haben die Kreisverwaltungsbehörden im Einvernehmen mit den Regierungen bisher Ausnahmegenehmigungen erteilt. Nach dem Inkrafttreten der sogenannten „Bundesnotbremse“ konnten diese Ausnahmegenehmigungen nicht mehr erteilt werden, da § 28b Abs. 3 Satz 1, 2. HS. i.V.m. Abs. 9 Satz 1 IfSG die Durchführung von „anerkannten Tests“ erfordert, die in § 28 Abs. 9 IfSG legaldefiniert sind als Tests, die auf Grund ihrer CE-Kennzeichnung oder einer Sonderzulassung verkehrsfähig sind. Eine Verkehrsfähigkeit in diesem Sinne ist derzeit bei den in den Pilotprojekten verwendeten Tests nicht gegeben, da keine Sonderzulassung bzw. CE-Zertifizierung für PCR-Pooling mit „Gurgeltests“ vorliegt. Für eine Sonderzulassung der Tests nach dem Medizinproduktegesetz ist ausschließlich das BfArM zuständig. Die Folge ist, dass die aktuellen „Gurgeltests“ nicht anstatt, sondern zusätzlich zu den herkömmlichen Selbsttests eingesetzt werden können, was wiederum für zusätzliche Sicherheit sorgt und weiteren Erkenntnisgewinn zum Testkonzept in Schulen liefert.

 

Homepage Landtagsabgeordnete Annette Karl