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Führerscheinregelung in Berlin getroffen

Veröffentlicht am 09.04.2009 in Service

Nach langen Diskussionen konnte jetzt eine praktikable Lösung für den „Feuerwehrführerschein“ gefunden werden. Gestern hat das Bundeskabinett einen entsprechenden Beschluss verabschiedet.

Der spezielle „Feuerwehrführerschein“ wurde aufgrund des Europäischen Führerscheinrechts notwendig. Danach muss seit 1999 für schwere Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen der kostspielige C1-Führerschein erworben werden. Mit dem Führerschein der Klasse B (nur PKW) dürfen Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht gefahren werden. Diese Regelung hat die Freiwilligen Feuerwehren und Rettungsdienste immer häufiger in Bedrängnis gebracht, da zu wenig Fahrer zur Verfügung standen.

Dank des Einsatzes der SPD-Bundestagsfraktion in der Großen Koalition ist jetzt eine Regelung gefundenworden, nach dem die Landesbehörden künftig Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr aber auch der Rettungsdienste und des Technischen Hilfswerkes sowie des Katastrophenschutzes Fahrberechtigungen bis 7,5 Tonnen erteilen können. Bundesminister Wolfgang Tiefensee wird dazu rasch die Fahrerlaubnis-Verordnung ändern.

 

Homepage Landtagsabgeordnete Annette Karl