SPD Unterbezirk

Weiden-Neustadt-Tirschenreuth

Freilandhühner: Unbürokratische Hilfe wäre nötig

Veröffentlicht am 16.02.2017 in Presse

Annette Karl wundert sich über die Unflexibilität der Staatsregierung. Während man in Baden-Württemberg die landesweite Stallpflicht zum 31.01 beendete und ab dem 02.02. eine risikioorientierte regionale Stallpflicht angeordnet hat, stehen die Hühnerhalter in Bayern im Regen. Minister Brunner setzt lieber auf Verhandlungen mit EU-Kommissar Hogan und Bundesminister Schmid und hofft, dass es für die betroffenen Betriebe eine Lösung gibt. Dies ist die Aussage einer Antwort an Karl, die sich an die Staatsregierung gewandt hatte, nachdem verschiedene Hühnerhalter bei ihr vorgesprochen hatten.

Wie bekannt, können seit kurzem in Bayern keine Eier aus Freilandhaltung erzeugt werden. Schuld ist das überschreiten der 12 Wochen Frist, in der eine Stallhaltung von Hühner erlaubt ist und die Eier weiterhin als „Freilandeier“ verkauft werden dürfen. Den Landwirten fehlen dadurch bis zu 400 € täglicher Einnahmen.

Karl kritisiert das zögerliche Handeln der Staatsregierung: „Während die Staatsregierung immer auf die Regulierungswut der EU-Behörden und der Bundesregierung schimpft, zeigt man dort wo man eigenverantwortlich Entscheidungen treffen kann wieder keinen Willen zum Handeln. Es ist unverständlich, dass man in Baden-Württemberg bei gleicher gesetzlicher Grundlage den Landwirten unbürokratisch hilft, während Bayern auf Gespräche mit EU-Kommission und Bundesregierung setzt.“ 

Die Anfrage vom 13.01.2017 und ihre Beantwortung

Ich frage die Staatsregierung, ist es korrekt, dass Mitte Februar 2017 für Eier aus Legehennenhaltungen, die in der Regel im Freiland gehalten werden und aktuell (bedingt durch die Vogelgrippe) behördlich zu einer Stallpflicht verpflichtet wurden, die Möglichkeit der Vermarktung von Freilandeiern entfällt, trifft es – soweit der Staatsregierung bekannt – zu, dass in anderen Bundesländern diesbezüglich eine Unterbrechung der Anordnung zur verpflichtenden Stallhaltung (beispielsweise in Baden-Württemberg) verfügt wurde und wie unterstützt die Staatsregierung Betriebe, die aktuell mit Problemen hinsichtlich des Absatzes ihrer Eier infolge der Stallpflicht zu kämpfen haben?

Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Im Fall der konventionellen Freilandhaltung dürfen nach der Verordnung (EG) Nr. 589/2008 Anhang II Nummer 1 Buchstabe a) im Falle von Beschränkungen zu einem Auslauf im Freien (einschließlich auf der Grundlage des Gemeinschaftsrechts verhängter veterinärrechtlicher Beschränkungen zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier) Eier für die Dauer der Beschränkung, in keinem Fall aber länger als zwölf Wochen, weiterhin als „Eier aus Freilandhaltung“ vermarktet werden. Damit endet im Fall einer behördlich angeordneten Stallpflicht 12 Wochen nach deren Bekanntgabe die Möglichkeit der Vermarktung von Freilandeiern.

Nach Kenntnis der Staatsregierung endete mit dem 31. Januar 2017 die befristete landesweite Pflicht zur Aufstallung von Geflügel in Baden-Württemberg. Ab dem 2. Februar 2017 wurde die Stallpflicht in Form von Allgemeinverfügungen risikoorientiert regional neu angeordnet.

Die Möglichkeiten einer Unterstützung für Betriebe, die aufgrund des aktuellen Geflügelpestgeschehens Probleme mit dem Absatz ihrer Eier haben, werden derzeit von der Staatsregierung geprüft. Der Staatsminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Helmut Brunner hat sich diesbezüglich an den EU-Kommissar für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Phil Hogan und den Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Christian Schmidt, gewandt und Lösungen für die betroffenen Betriebe gefordert

 

Die Anfrage: https://www.annettekarl.de/anfrage-freilandhaltung-bei-vogelgrippe/

 

Homepage Landtagsabgeordnete Annette Karl