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Brücke über Haidenaab bleibt Dauerbaustelle

Veröffentlicht am 10.10.2018 in Presse

Leider gibt es weiterhin keinen konkreten Zeitplan für die Sanierung der Staatsstraßenbrücke über die Haidenaab bei Mantel. Wie eine Anfrage von Abgeordneter Annette Karl ergeben hat, kann aufgrund von umfangreichen Untersuchungen keine Auskunft gegeben werden, wann mit einer Sanierung begonnen wird, geschweige denn, wann die Haidenaab auf der Staatsstraße 2166 ohne Einschränkungen überquert werden kann.

Annette Karl kritisiert, dass der jahrelange Stellenabbau bei den Straßen- und Bauverwaltungen für fehlende Kapazitäten im Planungsbereich sorgt. In Zeiten voller Kassen muss der Freistaat für ordentliche Straßen und Brücken in Bayern sorgen.

Die Anfrage und ihre Beantwortung:

Anfrage: Ich frage die Staatsregierung, wie ist der aktuelle Planungsstand zur Sanierung der Haidenaabbrücke der St 2166 bei Mantel und in welchen Zeitfenstern sollen welche Bauarbeiten durchgeführt werden, bis die Brücke wieder ohne Einschränkungen befahrbar ist?

Antwort des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr

Derzeit wird untersucht, welche Teile der Brücke erneuert werden müssen. Insbesondere wird geprüft, ob die Unterbauten weiter verwendet werden können und nur der Überbau erneuert werden muss, was die Maßnahme vereinfachen würde.

Ferner wird die Art der Bauwerkserneuerung geprüft, da sich daraus unterschiedliche Eingriffe in das Fauna-Flora-Habitat- und das Überschwemmungsgebiet ergeben, welche mit den jeweiligen Fachbehörden abzustimmen sind.

Beispielsweise ist zu prüfen, ob die Brücke an Ort und Stelle erneuert wird. In diesem Fall müsste seitlich eine Behelfsbrücke errichtet werden, über die der Verkehr geleitet werden könnte. Alternative dazu wäre der Neubau des Überbaus neben der bestehenden Brücke auf provisorischen Unterbauten mit anschließendem Quereinschub auf die alten Unterbauten. Bis dahin könnte der Verkehr, wie bisher, auf der bestehenden Brücke weiterlaufen.

Bei den privaten Betroffenen wird versucht, Bauerlaubnisse zu erwirken. Sollte dies nicht gelingen, wäre die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens erforderlich. Da die oben genannten Prüf-ergebnisse noch nicht vorliegen und noch nicht feststeht, ob ein Planfeststellungsverfahren erforderlich ist, kann ein verbindlicher Baubeginn derzeit noch nicht genannt werden.

Schon im Dezember 2017 hatte sich Annette Karl gemeinsam mit dem SPD Ortsverein Mantel vor Ort ein Bild gemacht - https://www.annettekarl.de/meldungen/vor-ort-in-mantel-gesperrte-bruecke-macht-versteckte-verschuldung-deutlich/

 

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