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Brigitte Scharf begeistert bei Renteninformationsabend der SPD

Veröffentlicht am 08.02.2020 in Senioren

Ein Dankeschön für die Referentin Bezirksrätin Brigitte Scharf

Voraussetzung, Berechnung und Auswirkung der Grundrente waren Gesprächsinhalte eines Themenabends  zur Minderung sozialer Ungerechtigkeit. Brigitte Scharf, Beraterin bei der deutschen Rentenversicherung mit 46-jähriger Berufserfahrung, erklärte wortgewaltig mit Zahlen und Rechenkünsten unser „einfaches Rentensystem“.

In der Zoiglstube in der  Oberen Schlossgasse hieß Thomas Ott Interessenten aus Eschenbach und Umgebung willkommen. Der SPD-Ortsvorsitzende räumte ein, dass trotz der von der SPD erreichten Grundrente „noch viele Fragen zur Rente anstehen“ und versprach einen kurzweiligen Abend.

 

Mit dem Bekenntnis „Rentenberechnung ist schöner als Tatort“  kündigte Scharf eine gewisse Spannung und Informationen aus der Praxis an. In der Grundrente, wie sie die SPD vor etwa einem Jahr angestoßen hatte, sah die Bezirksrätin einen „großen Schritt gegen  soziale Ungerechtigkeit“ und eine „Respektleistung“ allen Arbeitnehmern gegenüber, die mindestens 35 Versicherungsjahre nachweisen können.  Sie ging auf die Berechnungsmodalitäten nach dem SPD-Modell ein, die sie als leicht umsetzbar einstufte.

 

Wenig angetan, „jetzt wurd’s schwierig“,  zeigte sie sich von der  dann gefolgten „Groko-Version“, mit der der Begriff „Bedürftigkeit“ Einzug in das Gesetzgebungsverfahren Einzug gehalten hat. Als Folgen nannte sie Einkommensprüfungen und die Einführung von Freibeträgen, was einen hohen Verwaltungsaufwand und enorme Mehrkosten nach sich zog. Verbunden mit dem Kompromiss des neuen Modells sei die Möglichkeit, die Grundrente bereits nach nur  33 Versicherungsjahren erhalten zu können, eingeführt worden. Scharf beanspruchte ihre Zuhörer mit zahlreichen Rechenbeispielen, die  der Ermittlung anrechenbarer Punkte dienten. Als Bezugsberechtigung setzte sie stets 28 Punkte voraus,  die aus Lohnbezügen, Versicherungsjahren und Anzahl der Kinder errechnet werden. Heiterkeit machte sich breit, als sie einer Interessentin bei einer groben Ermittlung der bisher  erreichten Rentenpunkte den Rat gab:

„Wie wär’s, Sie brauchen noch ein Kind.“

 

„Die Neuregelung wäre sozial, wenn nicht mit dem eingeführten Zuschlag die Ehepaargrenze überschritten wird und dadurch ein Abzug erfolgt“, kritisierte Scharf mit Nachdruck und nannte Beispiele aus der Praxis. „Gerechter und humaner wäre besser!“, resümierte die Rentenberaterin. Geradezu provozierend nannte sie in einem Vergleich die „Ausschüttung“ von 6 000 Euro beim Kauf eines E-Autos, wo keine Bedürftigkeit geprüft wird.

 

„Arbeitsende muss nicht zugleich Rentenbeginn sein.“ Mit Beispielen dazu leitete Scharf zur „Flexirente“  über, die die Möglichkeit bietet, bis zu z6 300 Euro brutto im Jahr dazuzuverdienen.

 

Interessierte Aufmerksamkeit weckte die Referentin mit ihren Betrachtungen zu den neuen Regelungen für Bewohner von Senioren- und Pflegeheimen. Falls Vermögen und Altersbezüge eines Betroffenen nicht zur Deckung der Heimkosten ausreichen, können Kinder künftig nur dann zu Beitragsleistungen herangezogen werden, wenn ihre Bruttobezüge im Jahr 100 000 Euro überschreiten. Scharf folgerte daraus, dass die Regierungsbezirke für die Deckung der Heimkosten aufkommen müssen.  Zur Finanzierung ihres Haushalts seien diese jedoch  gezwungen, von den Landkreisen eine erhöhte Bezirksumlage einzufordern. Am Ende der Finanzierungskette sah Scharf die Kommunen. „Ihnen steht eine Erhöhung der Kreisumlage bevor“, versicherte sie und räumte ein, dass eine Rentenerhöhung n einem ersten Schritt zur Entlastung der Bezirke führt.

 

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