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Außer Spesen nichts gewesen - Keine neuen Windräder in Staatsforsten

Veröffentlicht am 08.02.2021 in Allgemein

SPD-Anfrage offenbart: Umstrittene 10H-Regel bremst Windkraftpläne in den bayerischen Staatsforsten aus

Aus der Ankündigung von Ministerpräsident Markus Söder im Sommer 2019, dass in den bayerischen Staatsforsten 100 neue Windkraftanlagen entstehen sollen (siehe hier), wird nichts werden. Das legt die Antwort der Bayerischen Staatsregierung auf eine Anfrage der energiepolitischen Sprecherin der BayernSPD-Landtagsfraktion Annette Karl nah. Demnach wurde in zwei Gutachten (Kosten von über 100.000 Euro) festgestellt, dass das Potenzial für neue Windkraftanlage "bei den derzeit geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen" als gering eingeschätzt wird.

"Damit ist klar, dass die von der CSU eingeführte 10H-Regelung für neue Windräder die Pläne des Ministerpräsidenten ausbremsen", so Karl. "Söder kann sein Wort nicht halten und muss nun zurückrudern. Spätestens jetzt sollte ihm doch allmählich ein Licht aufgehen; die 10H-Regelung ist Unsinn und muss weg!"

Karl unterstreicht: "Gäbe es die Regel nicht, käme man auch gar nicht erst in Verlegenheit, Windräder mitten im Wald in teils schützenswerten Lebensräumen bauen zu wollen. Der Windkraftausbau in Bayern ist quasi zum Erliegen gekommen. Wann kommt die Staatsregierung endlich zur Vernunft?"

 

  • Die Anfrage vom 23.11.2020 und die Beantwortung vom 28.01.2021

Potential für Windkraftanlagen in den Bayerischen Staatsforsten

Nach der Ankündigung von Ministerpräsident Dr. Markus Söder sollen in den Waldgebieten der Bayerischen Staatsforsten (BaySF) 100 neue Windkraftanlagen (WKA) errichtet werden. Daraufhin wurden die BaySF damit beauftragt eine Potenzialanalyse zu erstellen, um Flächen zu finden, auf denen unter den gegebenen Rahmenbedingungen neue WKA errichtet werden können. In der Anfrage „Ausbau von Windkraft in Bayern“ (Drs.: 18/9434) vom 19. Juni 2020 teilte das Bayerische Wirtschaftsministerium mit, dass die Potenzialanalyse bereits abgeschlossen ist.

Ich frage die Staatsregierung:

1.a) Wie hoch waren die Kosten für die Potenzialanalyse?
1.b) Wer hat sie erstellt?

Die Fragen 1.a) und 1.b) werden gemeinsam beantwortet: Im Rahmen der Potenzialanalyse wurde im Auftrag der Bayerischen Staatsforsten ein rechtliches Gutachten durch die Anwaltskanzlei GSK Stockmann erstellt (anteilige Kosten rd. 51.200 EUR brutto) sowie im Rahmen eines weiteren Gutachtens fachspezifische Arbeiten und Berechnungen durch die Fa. Ostwind durchgeführt (anteilige Kosten rd. 52.800 EUR brutto).

2.) Wie bewertet die Staatsregierung das Ergebnis der Potenzialanalyse?

Das Gutachten liefert eine Analyse der Situation im Staatswald und der Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit der Windenergie (s. a. Antwort zu Frage 4.a). Die Ergebnisse wurden dem Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie zur Verfügung gestellt.

3.a) Wo ist diese Potenzialanalyse einsehbar?

Die Potenzialanalyse dient in erster Linie als interne Information, um Entscheidungen für die weitere Entwicklung der Windenergienutzung im Staatswald zu unterstützen.

3.b) Wann wird sie im zuständigen Ausschuss im Landtag vorgestellt?

Eine Vorstellung der Potenzialanalyse im Landtag ist derzeit nicht vorgesehen.

4.a) Wie hoch ist das Potential, laut vorhandener Potenzialanalyse, das sich im Bereich der Windkraft in den Bayerischen Staatsforsten (BaySF) heben lässt (bitte unter Nennung der Anzahl und jeweiligen Erzeugungsleistung der WKA)?

Dieses Potenzial wird bei den derzeit geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen – soweit sie in die Betrachtung einbezogen wurden – als gering eingeschätzt. Allerdings blieben in der Potenzialanalyse einige Aspekte unbetrachtet, wie zum Beispiel das Instrument der kommunalen BauleitplanungDieses Potenzial wird bei den derzeit geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen – soweit sie in die Betrachtung einbezogen wurden – als gering eingeschätzt. Allerdings blieben in der Potenzialanalyse einige Aspekte unbetrachtet, wie zum Beispiel das Instrument der kommunalen Bauleitplanung für die Genehmigung von Windenergieanlagen. Dieses Instrument wurde in der Vergangenheit noch wenig genutzt, kann aber in Zukunft erheblich an Bedeutung gewinnen, wie das Interesse am Projekt Windkümmerer des Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie zeigt.

4.b) In welchen Waldgebieten im Bereich der Bayerischen Staatsforsten (BaySF) würde nach der Analyse eine Windkraftnutzung möglich sein (bitte unter Nennung des Gebietes und der jeweiligen möglichen Fläche in Quadratkilometern)?

Die Analyse macht keine Vorschläge für einzelne Standorte, sondern nur für das grundsätzlich vorhandene Potenzial.

5.a) Welche dieser Flächen sollen genutzt werden, um das von Ministerpräsident Dr. Markus Söder gesteckte Ziel zu erreichen, dass in den Bayerischen Staatsforsten 100 WKA errichtet werden?

Siehe Antwort zu Frage 4.b

5.b) Falls sich diese 100 WKA im Bereich der Bayerischen Staatsforsten nicht errichten lassen, wo soll dann die Differenz dazu entstehen?

Es wird davon ausgegangen, dass mit den in der Antwort zu Frage 4.a) geschilderten Möglichkeiten ein wesentlicher Beitrag zum Ausbau der Windenergie erfolgen wird.

 

 

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