SPD Unterbezirk

Weiden-Neustadt-Tirschenreuth

Anfrage zur Einstufung Corona-Genesene ohne PCR-Test

Veröffentlicht am 14.05.2021 in Allgemein

In den letzten Tagen haben sich mehrere Bürgerinnen und Bürger an mich gewandt, die nach einer Coronaerkrankung genesen sind und einen Antikörpernachweis haben. Sie würden gerne auch von den Erleichterungen profitieren, die Geimpften oder Genesen mit einem positiven PCR-Testergebnis zu gestanden werden. Ich habe mich daher mit der nachfolgenden Anfrage an die Staatsregierung gewandt. Eine Antwort sollte in ca. 4 - 5 Wochen vorliegen.

Anfrage vom 14.05.2021

Einstufung Corona-Genesene ohne PCR-Test

Nach der aktuellen Regelung (14.05.) genießen Bürgerinnen und Bürger mit vollem Impfschutz oder einem entsprechenden Nachweis des Gesundheitsamtes, dass sie Corona-Genesene nach positiven PCR-Test sind, Erleichterungen bei verschiedenen Maßnahmen (Übernachtungen, Gaststätten, Einzelhandel), die zur Kontaktbeschränkung und -nachverfolgung für andere vorgeschrieben sind.

Da die Dunkelziffer der Coronaerkrankten hoch ist, nach dem Ergebnis der im Landkreis Tirschenreuth durchgeführten Studie gibt es eine Dunkelziffer von ca. 80% unerfasster Coronaerkrankungen, können die Personen aus dieser Gruppe der Corona-Genesenen die derzeit geltenden Bestimmungen für die Erleichterungen nicht erfüllen, da sie keinen Nachweis über einen PCR-Test mit positivem Ergebnis haben und somit auch nicht von den Gesundheitsämtern die entsprechende Bescheinigung für eine sechsmonatige Befreiung der einschränkenden Maßnahmen erhalten. Gleichzeitig liegt Teilen dieser Personengruppe ein Ergebnis über einen Antikörpertest vor, der entsprechende Coronaantikörper nachweist.

Ich frage die Staatsregierung:

1. Welche Lösungsmöglichkeiten sucht man für Personengruppen, die einen Antikörpernachweis haben, damit diese auch die entsprechenden Erleichterungen nutzen können?

2. Auf welcher Basis wurde der Zeitraum von sechs Monaten festgelegt, in dem Corona-Genesene mit vorherigem PCR-Test Erleichterungen bei den einschränkenden Maßnahmen in Anspruch nehmen können?

3. Welche Einschränkungen sind zu erwarten, falls Geimpfte zwar zwei Impfungen nachweisen können, diese aber mit unterschiedlichem Vakzin erfolgten?

 

Homepage Landtagsabgeordnete Annette Karl