SPD Unterbezirk

Weiden-Neustadt-Tirschenreuth

Anfrage zur Digitalen Schule

Veröffentlicht am 11.10.2018 in Allgemein

Das Bayerische Kultusministerium bietet mit der Plattform "mebis - Landesmedienzentrum Bayern" den Schulen und ihren Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften eine Plattform an, die webbasierte Unterrichtsmittel zur Verfügung stellt. 

Leider hat es die Staatsregierung und auch die CSU-Landtagsfraktion bisher immer abgelehnt, dass alle Schulen mit einem Glasfaseranschluss ausgestattet, damit schnelles Internet für die Nutznung solcher Medien zur Verfügung steht.

Selbst der Beraterkreis zur IT-Ausstattung von Schulen empfiehlt in seinem Votum 2018, dass "die verfügbare Internetbandbreite idealerweise nicht weniger als 100 MBit/s betragen" sollte.

Annette Karl wollte deshalb wissen, mit welchen Bandbreiten man überhaupt mebis sinnvoll nutzen kann und welche Schulen diese Plattform nur unzureichend nutzen können. 

Das Kultusministerium empfiehlt übrigens in der Beantwortung, dass die Lehrkräfte an Schulen mit langsamen Internet die Unterlagen daheim herunterladen sollen.

Deutlich wird allerdings eines: Die schon mehrfach gestellte Forderung von Annette Karl - Glasfaser in jedes Haus - ist aktueller denn je.

Die Anfrage vom 08.08.2018 und ihre Beantwortung vom 09.10.2018


„Digitale Schule II“

Frage 1. Welche Bandbreiten benötigen Schulen, um die Plattform mebis problemfrei nutzen zu können?
Antwort zu Frage 1:
Zunächst ist festzustellen, dass es sich bei „mebis - Landesmedienzent-rum Bayern“ um eine webbasierte Lernplattform handelt. Insofern unterscheidet sich die Problematik der benötigten Bandbreite nicht von der anderer Webinhalte.

Die zur Nutzung von mebis benötigte Bandbreite hängt von mehreren Fak-toren ab: Wesentliche Kenngrößen sind die Anzahl der Nutzer und die Art der Nutzung. Je mehr Nutzer gleichzeitig auf die Seite von „mebis – Landesmedienzentrum Bayern“ zugreifen oder anderweitig Daten über den Internetanschluss der Schule austauschen, desto größer wird die benötigte Bandbreite. Besonders eine datenintensive Nutzung, wie der Download großer Dateien oder das Streaming von Inhalten aus der Mediathek, erzeugt – selbst bei relativ geringer Nutzerzahl – ein hohes Datenvolumen. Sollte die vorhandene Bandbreite zu gering sein, kann dies zu längeren Reaktionszeiten führen.


Der Beraterkreis für die IT-Ausstattung von Schulen empfiehlt im Votum 2018: „Insbesondere zur effektiven Nutzung von Schülergeräten im Unterricht bzw. für den Einsatz von WLAN sollte die verfügbare Internetbandbreite – abhängig von der Schulgröße – idealerweise nicht weniger als 100 MBit/s betragen.“


Um den Einfluss dieser Effekte, die durch mebis verursacht werden, möglichst gering zu halten, ist die Dateigröße für einzelne Dateien in der Lernplattform auf 512 MB beschränkt. Darüber hinaus können Inhalte der Mediathek von den Lehrkräften entweder zuhause oder zu Zeiten niedrigeren Datenaufkommens aus dieser heruntergeladen und dann lokal abgespielt werden.

Frage 2. Welche Schulen in Bayern können die Plattform mebis nicht oder nur unzureichend benutzen auf Grund mangelnder Bandbreiten? (bitte auf-gelistet nach Schulen, Landkreisen und kreisfreien Städten)

Die Plattform „mebis – Landesmedienzentrum Bayern“ ist so aufgebaut, dass sie neben der Möglichkeit einer synchronen Nutzung im Unterricht auch eine asynchrone Nutzung von zuhause aus sowohl Lehrkräften als auch Schülerinnen und Schülern ermöglicht. Die Seite kann also sogar dann gewinnbringend eingesetzt werden, wenn der Internetzugang der Schule nicht vorhanden oder nicht funktionsfähig wäre.

Denkbare Szenarien wären hier beispielsweise die Betrachtung eines Beitrages aus der Mediathek von zuhause aus bis hin zu einer vollständigen Gestaltung des Unterrichts nach den Prinzipien der Flipped-Classroom-Methode.

Zahlen, die die Zugriffsgeschwindigkeit auf die Seite von „mebis - Landesmedienzentrum Bayern“ erfassen, liegen nicht vor. Der technische Support verzeichnete in den Jahren 2017 und 2018 nur eine geringe Anzahl an Einzelfällen von Schulen, die über zu lange Ladezeiten geklagt haben.
Dabei ist nicht gesichert nachvollziehbar, ob die Probleme durch die Bandbreite verursacht wurden oder ob andere technische Ursachen innerhalb der Haustechnik vorlagen.

Mit vorzüglicher Hochachtung
gez. Bernd Sibler
Staatsminister

Das Votum des Beraterkreises für die IT-Ausstattung von Schulen (Antwort zu Frage 1) finden Sie hier: https://www.mebis.bayern.de/wp-content/uploads/sites/2/2018/06/Votum_2018.pdf

 

 

Homepage Landtagsabgeordnete Annette Karl