SPD Unterbezirk

Weiden-Neustadt-Tirschenreuth

Aktionsplan für den Einzelhandel - Punkt 5 Nachjustierung des Landesentwicklungsprogramms

Veröffentlicht am 21.01.2021 in Allgemein

5. Nachjustierung des Landesentwicklungsprogramms: Innenentwicklung noch stärker forcieren!

Für die Steigerung der Attraktivität der Innenstädte sollte zur Unterstützung des Ziels der vorrangigen Innenentwicklung (LEP Kap. 3.2) ein verpflichtendes Flächenmanagement durch die Kommunen im LEP festgeschrieben werden. Dadurch können vorhandene und verfügbare Flächenpotenziale systematisch erfasst und nachgewiesen und der Abgleich mit dem ermittelten Bedarf gewährleisten werden. Zudem sind die Ausnahmen bei der Zielvorgabe, dass die Flächenausweisung für Einzelhandelsgroßprojekte an städtebaulichen integrierten Standorten zu erfolgen hat, ebenso zu prüfen bzw. zu streichen (LEP Kap. 5.3.2) wie Ausnahmen beim Grundsatz des Zielabweichungsverfahrens in grenznahen Gebieten (LEP Kap. 5.3.5).

Die vollständige Pressemeldung können Sie hier lesen: https://www.annettekarl.de/meldungen/corona-spd-fordert-aktionsplan-fuer-bayerischen-einzelhandel/
Der 5-Punkte-Plan für den Einzelhandel als pdf: https://bayernspd-landtag.de/workspace/media/static/spd_ltf_einzelhandel_innenstae-600574e4e71dc.pdf

 

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