SPD Unterbezirk

Weiden-Neustadt-Tirschenreuth

Bedarfszuweisungen/Stabilisierungshilfen 2021

Veröffentlicht am 09.11.2021 in Allgemein

Die Abgeordnete Annette Karl hat gute Nachrichten zum Jahresenden 2021: Bedarfszuweisungen/Stabilisierungshilfen des Freistaats fließen auch an Kommunen in der Oberpfalz

Die Abgeordnete Annette Karl kann ganz aktuelle mitteilen und zeigt sich erfreut darüber, dass auch Kommunen in der nördlichen Oberpfalz Bedarfszuweisungen/ Stabilisierungshilfen erhalten, um ihre dringenden Finanzbedarfe zu decken. Der Landtag hat zu diesem Zweck für das Jahr 2021 – wie bereits im Vorjahr – insgesamt Gelder in Höhe von 120 Millionen Euro im Staatshaushalt bereitgestellt. Bedarfszuweisungen/ Stabilisierungshilfen sind, wie die Abgeordnete Karl erläutert, Mittel des Freistaats Bayern, die nach Art. 11 des Finanzausgleichsgesetzes im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs an Gemeinden, Städte und Landkreise fließen.

Entschieden hat über die Anträge der Kommunen auf Bedarfszuweisungen/ Stabilisierungshilfen am (heutigen) 09. November 2021 der Verteilerausschuss, ein Gremium aus Vertretern der kommunalen Spitzenverbände und der Staatsregierung.
In diesem Jahr erhalten in der nördlichen Oberpfalz folgende Gemeinden/Städte und Landkreise Mittel in folgender Höhe:

Der Landkreis Neustadt/WN erhält 100.000 €
Der Landkreis Tirschenreuth erhält 1.400.000 €

Folgende Gemeinden erhalten Bedarfzuweisungen und Stabilisierungshilfen:

Im Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab:
Georgenberg: 275.000 €
Moosbach: 235.000 €
Windischeschenbach: 700.000 €

Im Landkreis Tirschenreuth: 
Brand: 440.000 €
Ebnath: 885.000 €
Erbendorf: 1.180.000 €
Falkenberg: 500.000 €
Fuchsmühl: 490.000 €
Immenreuth: 1.500.000 €
Krummennaab: 810.000 €
Kulmain: 715.000 €
Leonberg: 290.000 €
Mitterteich: 2.700.000 €
Neusorg: 800.000 €
Pullenreuth: 1.165.000 €
Reuth b.Erbendorf: 100.000 €
Tirschenreuth: 2.000.000 €
Waldsassen: 900.000 € (Auszahlung erfolgt erst nach Erfüllung von Auflagen)
Wiesau: 1.500.000 €

Bedarfszuweisungen sind dazu bestimmt, der außergewöhnlichen Lage und den besonderen Aufgaben von Gemeinden und der besonderen Ausgabenbelastung strukturschwacher Landkreise im Einzelfall Rechnung zu tragen. Stabilisierungshilfen sind für strukturschwache bzw. von der demografischen Entwicklung besonders negativ betroffene, konsolidierungswillige Kommunen vorgesehen.

Über die Bedarfszuweisungen/Stabilisierungshilfen hinaus sind aus Sicht der SPD-Landtagsfraktion entschiedene Maßnahmen erforderlich, um die Kommunalfinanzen nachhaltig zu stärken. So hat die SPD-Landtagsfraktion erst Ende Oktober 2021 unter der Leitlinie „Gleichwertige Lebensverhältnisse in Bayern endlich durchsetzen“ eine Reihe von Initiativen im Landtag eingebracht. So soll der Freistaat Corona bedingte Gewerbesteuerausfälle der Kommunen auch für das Jahr 2021 mittels einer Ausgleichspauschale hälftig kompensieren, den kommunale Anteil am allgemeinen Steuerverbund (die Verbundquote), aus dem primär die Schlüsselzuweisungen finanziert werden, von 12,75 Prozent auf 15 Prozent erhöhen, einen 50 Mio. Euro schweren 'Innovationsfonds ländlicher Raum‘ auflegen und im Rahmen eines kommunalen Aufholpaktes die Investitionspauschalen um insgesamt 100 Mio. Euro jährlich erhöhen.

Die Abgeordnete Annette Karl hält es für absolut erforderlich, dass schon mit dem kommenden Staatshaushalt 2022 entscheidende Weichenstellungen für die Kommunen vorgenommen werden müssen, um durch gleichwertige Lebensbedingungen in naher Zukunft räumliche Gerechtigkeit für die Menschen in ganz Bayern zu erreichen.

 

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