SPD Unterbezirk

Weiden-Neustadt-Tirschenreuth

Gleiches Recht für alle beim Pflegebonus

Veröffentlicht am 30.10.2020 in Adventskalender

Länger als zwei Monate hat das Gesundheitsministerium gebraucht, um meine Anfrage zum Pflegebonus zu beantworten. Leider haben viele Beschäftigte im Gesundheitsbereich vergebens darauf gehofft, dass sie doch noch vom versprochenen Bonus profitieren werden.

Nutzen Sie deshalb bitte Ihr Petitionsrecht und machen Sie deutlich, dass Sie mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sind. Ein Petition können Sie online direkt auf der Homepage des Landtags einreichen: https://www.bayern.landtag.de/petition-einreichen/petition-online-einreichen/

 Die Anfrage und die dazugehörige Antwort:

Anfrage der Abgeordneten Annette Karl (SPD) vom 26.10.2020 zum Plenum am 28.10.2020
als Schriftliche Anfrage eingereicht am 17.08.2020

Abgrenzung Pflegebonus
Mit dem Beschluss des Bayerischen Kabinetts am 07.04.2002, dass an Pflegekräfte aufgrund der Coronakrise ein Bonus in Höhe von 500,00 Euro gezahlt werden soll, wurde bei vielen im Bereich der Pflege und der zuarbeitenden Bereiche große Hoffnungen geweckt, dass sie als Personengruppe zum Empfängerkreis gehören werden. Eine konkrete Abgrenzung scheint noch nicht erfolgt zu sein, da immer noch Anfragen eingehen, welche Pflegekräfte nun den Bonus erhalten.
Ich frage die Staatsregierung:

1. Welche Berufsgruppen und Tätigkeitsbereiche in der stationären und ambulanten Versorgung sollen vom Pflegebonus profitieren?
Der Freistaat Bayern gewährt einen Corona-Pflegebonus für Pflegende in Krankenhäusern, Rehabilitationskliniken, stationären Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie ambulanten Pflegediensten. Ebenso begünstigt sind tatsächlich in der Pflege Tätige, deren ausgeübte berufliche Tätigkeit der Pflege entspricht und mit dieser vergleichbar ist. Auch Rettungssanitäter, Rettungsassistenten, Notfallsanitäter und nichtärztliche Einsatzkräfte im Rettungsdienst sind Begünstigte. Der Berechtigtenkreis ist in der Richtlinie über die Gewährung eines Bonus für Pflege- und Rettungskräfte in Bayern (Corona-Pflegebonusrichtlinie – CoBoR) vom 30.04.2020 (BayMBl. 2020 Nr. 238) definiert. Diese Richtlinie kann auf der Homepage des Landesamts für Pflege unter www.lfp.bayern.de oder im Bayerischen Ministerialblatt unter https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-238/" öffentlich eingesehen werden.
Die Anlagen 1 - 3 der Richtlinie verweisen auf die beispielhaften Qualifikationsregister, bei denen von einer solchen Tätigkeit ausgegangen wird.

2. Wann erfolgt(e) die genaue Festlegung des Empfängerkreises?
Am 07.04.2020 hat der Ministerrat den Corona-Pflegebonus beschlossen. Am 30.04.2020 wurde die Förderrichtlinie zum Corona-Pflegebonus im Amtsblatt veröffentlicht. Sie beschreibt auch den Empfängerkreis.

3. Wann wird bzw. wurde der Pflegebonus ausgezahlt
Die Auszahlung des bayerischen Corona-Pflegebonus startete unmittelbar nach der Veröffentlichung der Richtlinie. Bis zum 23.10.2020 sind am Landesamt für Pflege 351.436 Anträge zum Pflegebonus eingegangen, davon wurden:
a) 265.952 Anträge bewilligt,
b) 46.872 Anträge abgelehnt,
c) 11.952 Anträge storniert (Doppelanträge o.ä.).
Ca. 26.600 Anträge befinden sich derzeit noch in Bearbeitung.
Insgesamt wurden bis zu 23.10.2020 Mittel in Höhe von 113.867.000,00 € ausgezahlt.

 

Homepage Landtagsabgeordnete Annette Karl